Von Bestattungsverfügung bis Sterbegeldversicherung

Jetzt schon an den Tod denken: So treffen Sie Vorsorge und entlasten Angehörige im Trauerfall

Es ist hilfreich, sich rechtzeitig mit dem Thema Sterben zu befassen und im Gespräch mit Angehörigen vorzusorgen.

Es ist hilfreich, sich rechtzeitig mit dem Thema Sterben zu befassen und im Gespräch mit Angehörigen vorzusorgen.

Hannover. Wer möchte schon gern über seine eigene Beerdigung sprechen? Doch das kann den Hinterbliebenen so manche Entscheidung abnehmen. Es lohnt sich also, schon zu Lebzeiten alles Erdenkliche zu regeln. So lässt sich bei einem Gespräch mit der Familie oder den Freunden einiges klären – zum Beispiel, dass man nach dem Tod auf keinen Fall verbrannt werden möchte oder keine Trauerfeier wünscht. All das lässt sich in einer Bestattungsverfügung regeln.

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Hilfreich: die Bestattungsverfügung

Am besten ist es, wenn die eigenen Vorstellungen schriftlich fixiert und die Angehörigen dabei einbezogen werden. Eine vorgeschriebene Form für die Verfügung gibt es nicht, doch sollte man sich in Ruhe alle Punkte überlegen: Vertrauensperson, Bestattungsort, Bestattungsart, Trauerfeier, Zeremonie, Grabstätte. Auch die Gästeliste und der Leichenschmaus können Themen sein.

Tipp: Die Bestattungsverfügung sollte nicht im Testament aufbewahrt werden, sondern im Familien- oder Stammbuch. Denn das benötigen die Angehörigen im Todesfall zuerst. Und falls sich bei den Wünschen noch mal etwas ändern sollte, ist das kein Problem – die Bestattungsverfügung kann jederzeit neu aufsetzt werden.

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Welche Art der Vorsorge zielführend ist, hängt natürlich von der individuellen Situation ab: Mit einer Bestattungsverfügung nimmt man seinen Angehörigen im Todesfall wichtige Entscheidungen ab. Doch auch finanziell lässt sich vorsorgen. Das kann sinnvoll sein, wenn man beispielsweise keine Angehörigen hat oder nicht möchte, dass die Kinder die Bestattungskosten zahlen müssen.

Oft zu teuer: die Sterbegeldversicherung

„Gut vorbereitet …“ oder „Das Beste, was Sie hinterlassen können …“ – mit solchen Werbeslogans preisen Versicherer ihre Sterbegeldversicherungen an. Doch Verbraucherschützer bremsen: „Unsere Beratungserfahrungen zeigen, dass der Verkauf von Sterbegeldversicherungen oft emotional und am Kundenbedarf vorbei erfolgt“, sagt Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Hohe Kosten und damit einhergehend niedrige Renditen sind regelmäßig Merkmale dieses Produkts“, erklärt die Referentin für Finanzdienstleistungen.

Mitunter komme weniger Geld aus dem Vertrag heraus als man eingezahlt habe. Das sei nicht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher. Heyer: „Wenn der Tod früh eintritt, also kurz nach Ablauf der üblichen Wartezeit, kann sich ein solcher Vertrag rentieren. Das aber ist aus unserer Sicht kein Grund für einen Abschluss.“

Auch der Bund der Versicherten (BdV) betrachtet die Sterbegeldversicherungen kritisch und rät davon ab. Der wirtschaftliche Nutzen sei umstritten, die Sterbegeldpolicen oft zu teuer und die Konditionen wenig kundenfreundlich. Für den BdV rangieren die Sterbegeldpolicen auf Platz zwei der unsinnigsten Versicherungen.

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Alternative: der Bestattungsvorsorgevertrag

Eine Alternative ist der sogenannte Bestattungsvorsorgevertrag, in dem sich neben den individuellen Wünschen zur Bestattung auch das Finanzielle zu Lebzeiten regeln lässt. „Hier kommt es besonders auf die Auswahl des Unternehmens, auf einen transparenten Vertrag und auf die Sicherheit des eingezahlten Geldes an“, sagt Finanzexpertin Heyer.

Wichtig dabei: „Das Geld sollte nur auf ein Treuhandkonto überwiesen werden, nicht direkt auf das Konto des Bestatters!“ Denn bei einer Insolvenz des Bestatters könnte sonst alles verloren gehen.

Für das Sozialamt tabu

Vorteil des Treuhandkontos: „Das Kapital dort ist wie das in Sterbegeldversicherungen vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt – zumindest, soweit es sich um eine angemessene Bestattungsvorsorge handelt“, erklärt die Verbraucherschützerin und verweist auf einen Fall des Bundessozialgerichts, bei dem es um 6000 Euro ging, die die Klägerin für ihre Vorsorge behalten durfte. „Welche Höhe als angemessen gilt, ist regional allerdings unterschiedlich.“

Nicht zuletzt gebe es natürlich auch die simple Variante, „über die Lebensjahre einen bestimmten Geldbetrag, etwa um die 5000 Euro, selbst anzusparen bzw. anzulegen und für die Bestattung zurückzuhalten“. Damit könne man schon mal einen guten Teil der Bestattungskosten abdecken.

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