Was ist Deadnaming?
Die transgeschlechtliche Grünen-Politikerin Tessa Ganserer kämpft dagegen, dass ihr alter, toter Name auf dem Wahlzettel für die Bundestagswahl stehen wird.
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Weil auf den Wahlzetteln für die Bundestagswahl ihr alter Name stehen soll, hat die transgeschlechtliche Grünen-Politikerin Tessa Ganserer dem Deadnaming den Kampf angesagt. Dass die Wählerinnen und Wähler sie dort nämlich nur mit ihrem alten Vornamen finden können, empfindet Ganserer als Demütigung, gegen die sie sich rechtlich wehren will.
Doch was versteht man unter Deadnaming eigentlich genau?
Menschen ändern ihre Namen. Das ist nichts Alltägliches, kommt aber vor und kann die verschiedensten gewichtigen Gründe haben. Der Deadname, das ist der alte, abgelegte Name. Deadnaming ist dementsprechend die weitere Verwendung des alten Namens. Sei es von Gesprächspartnern oder etwa in der medialen Berichterstattung.
Namen, die Wunden aufreißen
Gerade Transgenderpersonen sehen sich oftmals damit konfrontiert. Die alten Namen können dann auch alte Wunde wieder aufreißen. „Viele Transpersonen, die sich outen, empfinden den abgelegten Namen als sehr unangenehm und bevorzugen daher, dass man nur noch den neuen Namen verwendet“, erklärt etwa Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans* in einem Interview mit der Deutschen Welle. Die geschlechtliche Zuschreibung, die durch die alten Namen stattfinde, sei für viele Transgenderpersonen unangenehm, weil diese von außen käme und nicht mit der eigenen Geschlechtsidentität übereinstimme.
Gesetzgeber verbietet Deadnaming
Der Gesetzgeber selbst versucht, dem Deadnaming den Riegel vorzuschieben. Denn mit dem rechtskräftigen Namenswechsel ist es laut dem deutschen Transsexuellengesetz sogar verboten, den alten, also den Deadname, zu benutzen. Die Offenbarung und Ausforschung des alten Namen sind ohne Zustimmung der betroffenen Person nicht erlaubt, heißt es da. Es sei denn, es bestehe ein besonderes öffentliches oder rechtliches Interesse daran.
Dass auf den Wahlzetteln zur Bundestagswahl dennoch Tessa Ganserers Deadname stehen wird, hängt allerdings ebenfalls mit dem Transsexuellengesetz zusammen. Denn eine Änderung ihres Namens und des Geschlechtseintrags auf Grundlage dieses Gesetzes lehnt die bayerische Landtagsabgeordnete ab. Es sei „menschenfeindlich“. Sie will nun gerichtlich für eine Änderung ihres Personenstandes kämpfen, ohne dabei die Voraussetzungen des Transsexuellengesetzes erfüllen zu müssen.
Nach dem Transsexuellengesetz müssen Transpersonen, die ihren Namen und Personenstand ändern lassen wollen, nachweisen, dass sie mindestens drei Jahre unter dem Zwang gestanden hätten, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben. Viele Transmenschen empfinden das Gesetz seit Langem als diskriminierend.
Tim Niklas Herholz/RND