Im Jahr nach der Flutkatastrophe im Ahrtal

Unwetterschäden trotz Winterstürmen deutlich zurückgegangen

Unwetter haben im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen einen Versicherungsschaden von rund 790 Millionen Euro angerichtet. Im Vergleich der Bundesländer lag NRW damit an der Spitze.

Unwetter haben im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen einen Versicherungsschaden von rund 790 Millionen Euro angerichtet. Im Vergleich der Bundesländer lag NRW damit an der Spitze.

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Berlin. Unwetter haben im vergangenen Jahr einen bundesweiten Versicherungsschaden in Höhe von rund vier Milliarden Euro verursacht. Damit lag die Schadensumme bei etwa einem Drittel derjenigen aus dem Jahr 2021, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Mittwoch mitteilte. Damals entstanden unter anderem bei der Flutkatastrophe im Ahrtal Versicherungsschäden in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro.

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Auf Länderebene war bei der Schadenshöhe Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr Spitzenreiter mit einer Gesamtsumme von rund 790 Millionen Euro, gefolgt von Bayern mit knapp 700 Millionen Euro. Bei der Zahl der Schadensfälle lag dagegen Niedersachsen mit 66,8 Meldungen pro 1000 Verträge vorn.

Winterstürme besonders verheerend

Besonders verheerend waren im vergangenen Jahr laut GDV die Orkane Ylenia, Zeynep und Antonia im Februar. Es seien die schwersten Winterstürme seit 2002 gewesen, hieß es. Sie stünden für deutlich mehr als ein Viertel der gesamten Schadensumme.

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Ein Großteil der Schäden, rund 3,1 Milliarden Euro, entfiel demnach auf Sachversicherungen etwa für Wohngebäude oder Hausrat. Die verbleibenden 900 Millionen Euro leisteten die Kfz-Versicherer. Die jährliche Naturgefahrenbilanz des GDV umfasst dabei nur versicherte Schäden, die durch Unwetter wie Sturm, Hagel oder Blitz und weitere Naturgefahren wie Starkregen und Überschwemmungen verursacht werden. Elementarschäden wie Erdbeben oder Hochwasser seien jedoch oft nicht versichert, teilte der Verband mit. Aus Sicht der Branche brauche es mehr zur Prävention von Versicherungsschäden, etwa ein gesetzliches Bauverbot in hochwassergefährdeten Gebieten.

RND/dpa

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