Studie der Rentenversicherung

Immer mehr Arbeitnehmer gehen in Reha

Die Zahl der Reha-Fälle steigt an.

Die Zahl der Reha-Fälle steigt an.

Berlin. Die Zahl der von der Deutschen Rentenversicherung erbrachten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ist in den letzten zehn Jahren um rund 20 Prozent gestiegen. 2007 waren es 900.000 Fälle, 2017 bereits 1.074.000 Fälle. Grund ist nach Angaben der Rentenversicherung vor allem die demografische Entwicklung. Sie führe dazu, dass die Generation der Babyboomer verstärkt in ein Alter komme, in dem Reha-Leistungen häufiger notwendig würden.

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Nach Angaben der Rentenversicherung werden die meisten medizinischen Rehabilitationen wegen orthopädischer Erkrankungen durchgeführt. Ihr Anteil liegt bei 41 Prozent. Es folgen Behandlungen wegen psychischer Störungen und onkologische Erkrankungen mit jeweils 15 Prozent, Herz-/Kreislauferkrankungen mit 10 Prozent und Störungen des Stoffwechsels mit 3 Prozent.

Auffällig ist der Anstieg psychischer Erkrankungen

In Niedersachsen ist die Zahl der erbrachten Leistungen im vergangenen Jahr um knapp 8 Prozent auf knapp 106.000 Fälle gestiegen. Für den Zeitraum zwischen 2010 und 2016 meldet die Rentenversicherung Schwankungen zwischen knapp 94.000 und rund 98.000 Fällen. Besonders auffällig ist der Anstieg psychischer Erkrankungen in den vergangenen sieben Jahren von knapp 14.000 auf rund 19.000 Behandlungen. Rückläufig ist die Zahl der Entwöhnungskuren für Alkoholabhängige von 3751 im Jahr 2010 auf 2656 im vergangenen Jahr. Die Zahl der Entwöhnungsbehandlungen für Drogenabhängige fiel im gleichen Zeitraum um etwa ein Drittel auf 976.

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Versicherte können entsprechende Leistungen erhalten, wenn ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Während Männer häufiger wegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen in stationärer Reha sind, erhalten Frauen öfter stationäre Leistungen aufgrund von Krebserkrankungen und psychischen Leiden. Besonders ausgeprägt ist dieser Anstieg bei Muskel-, Skelett- und Bindegewebs-Erkrankungen ab dem 40. Lebensjahr. Grundsätzlich ist eine erneute Reha erst nach vier Jahren möglich.

Auch Versichertengemeinschaft wird durch Reha entlastet

Die Rehabilitation der Rentenversicherung ermögliche vielen Versicherten mit psychischen Störungen trotz einer gesundheitlichen Beeinträchtigung im Erwerbsleben zu verbleiben, sagte Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund: „Unsere Erhebungen haben gezeigt, dass bei rund 83 Prozent der Versicherten eine Rehabilitation wegen einer psychischen Erkrankung zum Verbleib im Berufsleben geführt hat.“

Von der Rehabilitation der Rentenversicherung profitierten nicht nur die Versicherten, die wieder am Erwerbsleben teilnehmen können, sondern auch die Versichertengemeinschaft werde entlastet, sagte Roßbach. Wer wieder arbeite, zahle weiter Beiträge und vermeide eine Erwerbsminderung, für die die Rentenversicherung eine Rente zahle. Auch würden den Arbeitgebern qualifizierte Arbeitskräfte erhalten bleiben. Zwei Jahre nach der Rehabilitation wegen psychischer Störungen würden rund 17 Prozent eine Erwerbsminderungs- oder Altersrente beziehen.

Von Rasmus Buchsteiner und Jens Heitmann

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