Abschaffung des Ehegattensplittings könnte 500.000 Menschen in Arbeit bringen
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Verheiratete profitieren vor allem dann vom Ehegattensplitting, wenn einer der Hauptverdiener ist.
© Quelle: Axel Heimken/dpa
Hannover. Das Ehegattensplitting steht seit Langem in der Kritik. Denn das komplizierte Steuermodell aus dem Jahr 1958 führt dazu, dass Frauen von gutverdienenden Männern häufig nicht arbeiten, weil es sich finanziell für sie kaum lohnt. Eine neue Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) hat nun ergeben, dass eine Abschaffung des Ehegattensplittings für 500.000 neue Vollzeitarbeitskräfte sorgen würde. Das könnte den Arbeitsmarkt entlasten, dem in Zukunft immer mehr Fachkräfte fehlen werden.
Geringe Arbeitsanreize für verheiratete Frauen
„Durch das jetzige Steuersystem sind die Arbeitsanreize für viele verheiratete Frauen in Deutschland besonders gering“, sagt RWI-Finanzwissenschaftler Robin Jessen. „Unsere Untersuchung zeigt, dass sich eine Abschaffung des Ehegattensplittings sehr positiv auf die Erwerbstätigkeit und auf die Geschlechtergleichheit in Deutschland auswirken könnte.“ Außerdem würde die deutsche Wirtschaft durch die Steigerung der Erwerbstätigkeit einen Aufschwung erleben. Laut Berechnungen der Wissenschaftler könnte infolgedessen das Bruttoinlandsprodukt einmalig um bis zu 1,5 Prozent steigen.
Beim Ehegattensplitting werden Verheiratete steuerlich zusammen veranlagt. Das gesamte Haushaltseinkommen wird dabei ermittelt und durch zwei geteilt, also gesplittet. Für das halbierte zu versteuernde Einkommen wird die Einkommenssteuer berechnet. Zum Schluss wird dann die Steuerlast wieder verdoppelt.
Vor allem Alleinverdiener profitieren
Kritiker monieren, dass Alleinerziehende und Eltern ohne Trauschein nicht von diesem Steuervorteil profitieren. Aber auch für Ehepaare kommt das Splitting nur sehr unterschiedlich zum Tragen. Denn wenn beide Partner das Gleiche verdienen, ist der Steuervorteil gleich null. Wenn der eine Ehepartner etwa 60 Prozent zum gemeinsamen Einkommen beiträgt und der andere 40 Prozent, ist die Ersparnis durch das Ehegattensplitting nur gering.
Am meisten profitieren dagegen Alleinverdienerehepaare. Hat nur einer der beiden zum Beispiel ein Jahreseinkommen von 60.000 Euro, kann dieser seinen durchschnittlichen Einkommenssteuersatz von 28 Prozent auf 18 Prozent senken und muss so auf Jahressicht fast 6000 Euro weniger Steuern zahlen.
Frauen verzichten auf Karriere und Rentenpunkte
„Durch das Ehegattenspliting werden falsche Anreize geschaffen“, sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin. „Wenn zum Beispiel eine Frau nach ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit oberhalb der Minijobgrenze erwerbstätig sein möchte, hat das Ehepaar in vielen Fällen ein geringeres Nettoeinkommen, als wenn sie im Minijob arbeiten würde. Das führt dazu, dass es für die Frau finanziell unattraktiv ist, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, die oberhalb der Minijobgrenze liegt.“
Langfristig bedeute das für Frauen oft einen Verzicht auf Karrierechancen, geringere Stundenlöhne und somit auch eine deutlich niedrigere Rente. „Wenn die Politik die Berufstätigkeit von Frauen stärken will, muss sie nicht nur die Kinderbetreuung ausbauen, sondern auch das Ehegattensplitting reformieren“, findet Wrohlich.
Grüne wollen Splitting für alle Neuehen abschaffen
Die Grünen, die SPD und die Linke haben bereits angekündigt, das Thema Ehegattensplitting nach der Wahl angehen zu wollen. „Statt einer Eheförderung wollen wir künftig eine Kinderförderung, die unabhängig von der Erwerbstätigkeit und vom Familienstand der Eltern ist“, erklärt der Grünen-Abgeordnete Wolfgang Strengmann-Kuhn.
Im Wahlprogramm der Grünen steht deshalb, dass das Ehegattensplitting für Neuehen durch eine Individualbesteuerung mit einem übertragbaren Grundfreibetrag ersetzt werden soll. Dazu kommt eine sogenannte Kindergrundsicherung von etwa 300 Euro für alle Kinder und einem zusätzlichen Betrag bei geringem Einkommen. „In der Regel stehen Familien mit Kindern dadurch finanziell besser da als vorher“ sagt Strengmann-Kuhn. Allerdings wollen die Grünen das Ehegattensplitting nicht für schon bestehende Ehen abschaffen. „Das würde vor allem Ehepaare benachteiligen, bei denen die Kinder schon erwachsen sind und die deshalb gar nicht mehr von der Kindergrundsicherung profitieren würden.“
CDU will Ehegattensplitting beibehalten
Die CDU/CSU und die FDP wollen dagegen am Ehegattensplitting festhalten. „Ich halte es für äußerst befremdlich, dass die Studie Kindererziehungsarbeit für ökonomisch überhaupt nicht relevant hält“, kritisiert die finanzpolitische Sprecherin der Unionsbundestagsfraktion, Antje Tillmann, die RWI-Forscher. „Für uns sind die Betreuung und die Vorbereitung der Kinder auf das spätere Berufsleben genauso wichtig wie die eigene Teilnahme am Berufsleben. Denn gut betreute und ausgebildete Kinder stärken langfristig auch das Wirtschaftswachstum.“
Das Ehegattensplitting stelle sicher, dass Ehepaare sich frei entscheiden können, ob beide arbeiten oder sich die Erwerbs- und die familiären Pflichten zeitweise teilen. „Die Abschaffung des Ehegattensplittings würde gerade in diese Autonomie eingreifen.“
RND