Klarna und andere Anbieter

„Buy now, pay later“ auf dem Prüfstand: EU will Verbraucher bei Onlinekrediten besser schützen

Das Logo des schwedischen Zahlungsanbieters Klarna ist auf dem Display eines Smartphones zu sehen.

Das Logo des schwedischen Zahlungsanbieters Klarna ist auf dem Display eines Smartphones zu sehen.

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Das Europäische Parlament will Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Überschuldung durch Onlinekredite schützen. Für Kleinkredite und „Buy now, pay later“-Angebote sollen strengere Regeln gelten. Das Europäische Parlament hat einer Änderung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie zugestimmt, die den Spielraum für Kreditanbieter zum Schutz der Verbrauchenden beschränkt. Die Richtlinie war zuletzt im Jahr 2008 angepasst worden. Seitdem hat sich gerade im digitalen Raum viel getan: Laut der EU-Kommission schließen etwa ein Drittel der Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU ihre Kredite online ab.

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Die Anbieter sollen bald wirksamer prüfen, ob ihre Kundinnen und Kunden in der Lage sind, den Kredit zurückzuzahlen. Sie müssen beispielsweise in ihrer Werbung angeben, dass Geld leihen etwas kostet. In ihren Verträgen sollen sie nicht verklausuliert, sondern auf der ersten Seite die Zinskosten angeben. Neu ist auch, dass auch Kleinkredite ab null Euro unter die EU-Verbraucherkreditlinie fallen. Vorher berücksichtigte die EU-Richtlinie Kredite bis zu einer Höhe von 200 Euro nicht.

„Buy now, pay later“ bald wie Kredite

Eine weitere Neuheit: „Buy now, pay later“-Bezahlmodelle sollen wie Kredite behandelt werden. Bei dieser Bezahlmethode können Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Onlinekauf tätigen, ohne direkt zahlen zu müssen. Verbraucherschützer sehen diese Methode allerdings kritisch. Das Problem: Gerade junge Menschen würden sich viele kleinere Beträge für den Onlinekauf von Kleidung oder elektronischen Geräten leihen, sagt Johannes Müller, Referent für Kreditwesen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Sie häuften dadurch hohe Schuldenberge an. „Die jungen Menschen begreifen das erst sehr spät“, sagt Müller. „Man kann leicht den Überblick darüber verlieren, welche Verpflichtungen man eingegangen ist.“ Das Ziel der neuen EU-Richtlinie sei, dass gerade Menschen mit geringem Einkommen vor Überschuldung geschützt werden.

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Der Grünen-Europaabgeordnete Malte Gallée begrüßt diesen Schritt. „Alles was aussieht wie ein Kredit, alles was riecht wie ein Kredit und alles was schmeckt nach einem Kredit, soll auch wie ein Kredit behandelt werden“, sagte er dem RND.

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„Anbieter wie Klarna verdienen einen großen Teil ihrer Einnahmen mit Strafzahlungen“

Verbrauchende mit geringem Einkommen sollen nun dadurch geschützt werden, dass die Anbieter wirksam die Bonität ihrer Kundinnen und Kunden überprüfen. Wie genau dies umgesetzt wird, ist noch unklar. Erst müssen die Mitgliedsstaaten der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie zustimmen, dann müssen die nationalen Parlamente die EU-Richtlinie in nationalem Recht konkretisieren.

Ein Anbieter der „Buy now, pay later“-Methode ist das schwedische Unternehmen Klarna. Laut Gallée habe Klarna bislang den Standpunkt vertreten, dass ihr Bezahlmodell nur der Bequemlichkeit der Verbrauchenden diene. „Aber Anbieter wie Klarna verdienen einen großen Teil ihrer Einnahmen mit Strafzahlungen“, so Gallée. Diese müssten säumige Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlen. Verbraucherschützer Müller verweist darauf, dass sich Klarna auch über die Gebühren der Händler finanziere. Sie generierten über Klarna und Co. Umsätze, auf die sie sonst verzichten würden, so Müller.

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Derzeit sei es aber so, dass Anbieter wie Klarna nur eine Schufa-Auskunft einholten, sagt Müller. Das gebe aber wenig Auskunft darüber, wie es mit der Zahlungsfähigkeit der Verbrauchenden tatsächlich bestellt sei.

Klarna: Ausfallquote der Kredite liege bei unter einem Prozent

Klarna teilte dem RND mit, dass sie bei jeder Geldleihe weitreichend Daten abfragten – beispielsweise, indem vorherige Geldleihen bei Klarna oder offen zugängliche Datenbanken im Bankensektor geprüft würden. „Die Nutzung von Klarna ist nicht garantiert“, heißt es. Ein Klarna-Sprecher sagte zudem, dass das Unternehmen sich mit Gebühren von Händlern und zu einem „kleinen Teil“ mit Mahngebühren von Nutzenden finanziere. In Deutschland liege die Mahngebühr bei 1,85 Euro. Das „Buy now, pay later“-Produkt werde von Händlern finanziert, nicht von Kundinnen und Kunden.

Sebastian Siemiatkowski, Geschäftsführer und Mitgründer von Klarna, sagte dem RND, dass die nationalen Gesetzgeber nun die Möglichkeit hätten sicherzustellen, dass Anbieter die Verbrauchenden über ein „Buy now, pay later“-Produkt informieren. So könnten sie vor „skrupellosen, teuren traditionellen Krediten“ geschützt werden.

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Die Ausfallquote ihrer Kredite liege bei unter einem Prozent, berichtet Klarna. Laut einer Schufa-Umfrage sagten aber 40 Prozent der jungen Verbrauchenden, dass sie schon einmal in die missliche Lage gekommen seien, Rechnungen mindestens einmal oder mehrmals nicht bezahlt zu haben. 18 Prozent hätten gesagt, dass sie eine Mahnung erhalten hätten.

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