BGH-Urteil: Eigentümergemeinschaften haben bei Mängeln weiter Klagerecht
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Gemeinschaften von Wohnungseigentümern können laut eines neuen BGH-Urteils bei Mängeln auch nach einer Gesetzesänderung vor Gericht ziehen.
© Quelle: Uli Deck/dpa
Karlsruhe/München. Gemeinschaften von Wohnungseigentümern können bei Mängeln auch nach einer Gesetzesänderung vor Gericht ziehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem am Freitag in Karlsruhe verkündeten Urteil klargestellt (Az. V ZR 213/21).
Hintergrund der Frage ist, dass es im Wohnungseigentumsgesetz in der bis Ende November 2020 geltenden Fassung einen Paragrafen gab, aus dem abgeleitet wurde, dass Eigentümergemeinschaften Mängelrechte aus individuellen Kauf- oder Werkverträgen der Erwerber durch Beschluss an sich ziehen und durchsetzen können. Bei einer Gesetzesreform entfiel diese Regelung der „Vergemeinschaftung durch Beschluss“ aber ersatzlos. Fachleute zogen daraus bislang unterschiedliche Schlüsse.
Urteil „praktisch überaus bedeutsam“
Im Grunde bleibt es nun bei der bisherigen, flexiblen Praxis. Enger gefassten Sichtweisen habe der BGH eine Absage erteilt, betonte die Vorsitzende Richterin des fünften Zivilsenats, Bettina Brückner. Die Klärung der Frage bezeichnete sie als „praktisch überaus bedeutsam“.
Im konkreten Fall hatte eine Immobilienfirma Wohnungen in einem Gebäudekomplex in München verkauft. Bei einer Untersuchung des Bodens auf einer zugeschütteten Kiesgrube wurden Schadstoffe festgestellt. Weil hierzu aus Sicht des BGH noch Fragen offen sind, muss der Fall noch einmal vor dem Oberlandesgericht München verhandelt werden.
RND/dpa