Ferien wie früher: Wo enden die Corona-Maßnahmen? Ist mein Urlaubsort Hotspot?
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Am 2. April fallen vielerorts die Corona-Regeln, doch nicht überall. Unter anderem an der Ostsee in Mecklenburg-Vorpommern müssen die Urlauberinnen und Urlauber weiterhin in Innenräumen eine Maske tragen.
© Quelle: Ulf Dahl
Die Osterferien stehen vor der Tür – gleichzeitig lässt am 2. April, rund zwei Wochen vor den Feiertagen, die Bundesregierung fast alle Corona-Maßnahmen fallen. Ab diesem Tag ersetzt der sogenannte Basisschutz die bisherigen Regeln. Nicht nur die Maskenpflicht, sondern auch 2G und 3G fallen vielerorts weg. Das lässt auf einen sorgenfreien Urlaub hoffen. Doch einheitlich sind die Corona-Regeln nach wie vor nicht, denn die Bundesländer können innerhalb ihrer Grenzen weiterhin über einige Vorgaben selbst entscheiden.
Sie dürfen etwa Gebiete zum Hotspot erklären, wenn „die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht“, besagt das neue Infektionsschutzgesetz. Diese Möglichkeiten nutzen ab dem 2. April Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg. Dort gelten dann strengere Corona-Maßnahmen. Die anderen Länder erklärten die Vorgaben im Gesetz für nicht rechtssicher genug. Daher laufen in den 14 weiteren Bundesländern sämtliche Schutzmaßnahmen aus. Doch was bedeutet das jetzt für den Urlaub an Nordsee, Ostsee, im Allgäu, im Weserbergland und Co.? Unsere Übersicht hilft weiter.
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Urlaub an der Ostsee in Schleswig-Holstein: Scharbeutz freut sich auf eine Saison, in der Gäste sich weniger um die Corona-Regeln sorgen müssen.
© Quelle: Agentur 54°
Osterurlaub: Hier ist Maskenpflicht noch möglich
Nach dem neuen bundesweiten Rahmen sind künftig nur wenige allgemeine Schutzvorgaben möglich. Unter anderem muss die Maske deutschlandweit weiterhin im ICE, Intercity und beim Fliegen getragen werden. Nur noch an wenigen weiteren Orten dürfen die Bundesländer weiterhin auf das Tragen der Maske bestehen, nämlich in
- Kliniken
- Pflegeheimen
- Bussen
- Bahnen
Die Regelung vor Ort trifft das jeweilige Bundesland. In öffentlichen Innenräumen wie zum Beispiel Restaurants, Hotels oder Geschäften gilt die Maskenpflicht ab dem 2. April nicht mehr, sofern der Urlaubsort kein Hotspot ist. Durch das Hausrecht haben diese Einrichtungen allerdings weiterhin die Möglichkeit, das Tragen der Maske zu verlangen. Viele Supermärkte haben bereits angekündigt, sich dabei an den jeweiligen Landesverordnungen zu orientieren.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sprach weiterhin eine Empfehlung zum Tragen der Maske aus. „Wir werden natürlich sagen, dass wir es klug fänden, wenn man da, wo viele Menschen sind in Innenräumen, eine Maske trägt. Das werde ich auch in eine Corona-Schutzverordnung als Empfehlung reinschreiben“, sagte er am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Landtages.
2G oder 3G im Osterurlaub: Diese Regeln gelten in den Bundesländern
Wie sieht es mit Zugangsregeln wie 2G und 3G aus, die vielerorts lange galten? Das Ampelgesetz erlaubt sie lediglich noch in regionalen Hotspots mit kritischer Lage und nach Landtagsbeschluss, derzeit also ganz Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg. Andernorts müssen Urlauberinnen und Urlauber im Hotel oder im Restaurant keinen 3G-Nachweis zeigen.
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Im Frühjahr kommen hunderte Kegelrobben zum Fellwechsel nach Helgoland. Urlauberinnen und Urlauber können das Spektakel ab dem 2. April ohne Maske beobachten.
© Quelle: Markus Scholz/dpa
Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern: Ist mein Urlaubsort an der Ostsee Hotspot?
Doch wieso hat sich das gesamte Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zum Hotspot erklärt? „Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor die bundesweit höchsten Zahlen bei den Infizierten und bei der Hospitalisierungsinzidenz“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drees nach einer Kabinettssitzung am Dienstag. Das führe zu einer starken Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems, in Teilen zu einer Überlastung. Man wolle die Krankenhäuser mit zusätzlichen Lockerungen nicht zusätzlich belasten, so Drees.
Für den Urlaub an der Ostsee, an der Mecklenburgischen Seenplatte und anderen Ferienzielen in Mecklenburg-Vorpommern bedeutet das:
- Die Maskenpflicht in öffentlichen Innenbereichen bleibt bestehen. Konkret heißt das: Die Maske muss in Innenräumen im Hotel, im Restaurant, im Einzelhandel, bei Dienstleistungen, Freizeitangeboten, Veranstaltungen, Volksfesten, Messen und Märkten getragen werden. Für die Außenbereiche strich die Regierung die Maskenpflicht. Eine Empfehlung besteht weiterhin dann, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
- Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern bleibt, ersatzweise bei Sitzplätzen die Gewährleistung des sogenannten Schachbrettmusters.
- 3G bleibt, alternativ ist auch 2G möglich. In diesem Fall kann auf Maske und Abstand verzichtet werden. Konkret bleibt die Regel in Hotels, in der Gastronomie, bei körpernahen Dienstleistungen, Prostitution, Freizeitangeboten, Sportausübung, Veranstaltungen, Volksfesten, Messen, Jahrmärkten und Co. im Innenbereich bestehen. Im Außenbereich muss der Nachweis nur bei Veranstaltungen gezeigt werden.
- In Clubs und Diskotheken bleibt 2G plus entsprechend den Übergangsvorschriften bestehen.
Am 5. April will die Regierung darüber beraten, ob es Änderungen hinsichtlich 3G und 2G plus geben wird.
Städtetrip nach Hamburg: Diese Regeln gelten
Auch das Bundesland Hamburg hat sich zum Hotspot erklärt. Wer einen Städtetrip nach Hamburg plant, der muss die Maske an Orten tragen, an denen sich besonders gefährdete Menschen aufhalten.
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Beim Besuch der Elbphilharmonie in Hamburg bleibt die Maskenpflicht zunächst bestehen.
© Quelle: imago/epd
Auch 3G bleibt in Hamburg an vielen Orten bestehen: Gaststätten, Kultureinrichtungen, Hotels und andere Beherbergungsbetriebe, Dienstleistungen der Körperpflege und -hygiene, Stadt- und Hafenrundfahrten, Spielhallen, Wettvermittlungsstellen, Prostitutionsangebote, Sportbetriebe und Schwimmbäder. 2G plus findet in Hamburg weiterhin Anwendung in Discos und Clubs, in denen getanzt wird.
RND/vh