Neue Corona-Regeln in Deutschland: Das gilt für Reisende
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Reisende müssen sich auf strengere Regelungen einstellen.
© Quelle: imago images/Ralph Peters
Reisende müssen sich künftig auf strengere Regeln einstellen. Aufgrund der weiter in die Höhe schnellenden Corona-Zahlen in Deutschland wurde bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am Donnerstag die Einführung einer flächendeckenden 2G-Regel beschlossen. Diese tritt in Kraft, wenn der Hospitalisierungsindex (die Zahl der coronabedingten Krankenhauseinweisungen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen) den Schwellenwert 3 überschreitet.
Einschränkungen für ungeimpfte Reisende
Wird die 2G-Regel aktiviert, können nur noch vollständig Geimpfte und von Corona Genesene am öffentlichen Leben teilhaben – Unternehmungen wie Theater- und Kinobesuche, die Teilnahme an Sportveranstaltungen und Übernachtungen in Hotels sind für Ungeimpfte dann nicht mehr möglich. Auch zu Restaurants haben Ungeimpfte laut dem Beschluss der MPK dann keinen Zutritt mehr. Die Intensität der Umsetzung berücksichtigt das regionale Infektionsgeschehen. Wird der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann von den Maßnahmen wieder abgesehen werden. Ausnahmen von der 2G-Regel sind für Kinder und Jugendliche unter 18 möglich sowie für Menschen, die sich nicht impfen lassen können.
In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg galt schon vor der MPK die 2G-Regelung. Auch Ministerpräsident Hendrik Wüst hatte bereits vor dem Corona-Gipfel für Nordrhein-Westfalen 2G im Freizeitbereich angekündigt. In Hamburg greift das 2G-Modell ab Samstag und in Thüringen sowie Schleswig-Holstein ab Montag. Das Saarland, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wollen das 2G-Modell ebenfalls bald einführen. Bremen, Sachsen-Anhalt und Hessen hatten bisher die Maßnahmen dahingehend nicht verschärft.
2G plus soll bei hoher Hospitalisierungsrate in Bars gelten
Bei einer Hospitalisierungsrate von 6 als Schwellenwert soll der nächste Schritt 2G plus sein. Dann müssen Geimpfte und Genesene für die Teilnahme zusätzlich noch ein negatives Testergebnis vorlegen können. Hierbei soll nach dem Willen von Bund und Ländern die Hospitalisierungsrate von 6 als Schwellenwert gelten. Dies werde vor allem an Orten erfolgen, an denen das Infektionsrisiko aufgrund der Anzahl der Personen und der schwierigen Einhaltung von Hygienemaßnahmen besonders hoch sei, insbesondere in Diskotheken, Clubs und Bars.
Wenn die Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 9 überschreitet, können die Länder zudem eine Öffnungsklausel im Infektionsschutzgesetz nutzen und besonders harte Maßnahmen verhängen, darunter fallen unter anderem Kontaktbeschränkungen.
Doch 3G-Regelung in Bus und Bahn
Das neue Corona-Gesetz sieht bundesweit 3G in Bussen und Bahnen, im öffentlichen Fernverkehr mit ICE und Intercity sowie für den Luftverkehr vor. Im Nah- und Fernverkehr sowie im innerdeutschen Flugverkehr soll die Regel stichprobenartig kontrolliert werden. Bereits am Donnerstagvormittag hatte der Deutsche Bundestag die neue Version des Infektionsschutzgesetzes gebilligt. Am Freitag stimmte dann der Bundesrat dem neuen Corona-Gesetz der Ampelparteien zu. So soll am 25. November die epidemische Lage von nationaler Tragweite auslaufen und durch einen bundesweiten Maßnahmenkatalog ersetzt werden.
Corona-Tests wieder kostenlos
Wichtig zu wissen ist auch, dass die Corona-Tests seit dem 13. November wieder kostenlos angeboten werden. Die Kosten trägt der Bund. Auch Geimpfte und Genesene sind dazu aufgerufen, sich regelmäßig testen zu lassen, um Infektionsketten durchbrechen zu können.
Damit die Regeln auch wirklich eingehalten werden, soll konsequent und noch intensiver als bislang kontrolliert werden. Wo es möglich ist, wird die Bereitstellung einer QR-Code-Registrierung angeordnet, um die Nachverfolgung und das Brechen der Infektionsdynamik zu unterbrechen, so der Beschluss.
RND/jaf