Hochwasser im Westen: Bahn-Tickets können umgebucht werden

Wegen des Hochwassers kommt es zu Zugausfällen und Verspätungen im Bahnverkehr.

Wegen des Hochwassers kommt es zu Zugausfällen und Verspätungen im Bahnverkehr.

Berlin. Zahlreiche Störungen infolge der Unwetterkatastrophe in Teilen von Nordrhein-Westfalen (NRW) und Rheinland-Pfalz führen im Bahnverkehr weiterhin zu Umleitungen, Verspätungen und Zugausfällen. Außerdem enden aktuell einige Verbindungen in die Regionen bereits in früheren Bahnhöfen. Darauf müssten sich Reisende auch noch in den kommenden Tagen einstellen, so die Deutsche Bahn. Das Unternehmen rät aktuell, etwa den betroffenen Bereich in NRW „weiträumig“ zu umfahren und generell zu prüfen, ob geplante Fahrten aus oder zu den betroffenen Regionen verschoben werden können.

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Dazu bleiben alle für den 14., 15. und 16. Juli gebuchten Tickets auf Strecken des Fernverkehrs in die vom Extremwetter betroffenen Gebiete weiterhin gültig. Die Fahrkarten lassen sich bis sieben Tage nach Störungsende entweder flexibel nutzen oder ohne Kosten stornieren. Das gilt auch für zuggebundene Fahrkarten wie Sparpreis- oder Supersparpreistickets. Wer Sitzplätze gebucht hat, kann diese Reservierungen kostenfrei umtauschen. Für weiterhin verkehrende Züge des Fernverkehrs ist zudem mit mehr Reisenden zu rechnen.

Nahverkehr in Hochwassergebieten eingeschränkt

„Über weitere Kulanzen werden wir bei Bedarf rechtzeitig informieren“, teilte eine Bahnsprecherin mit. Wer dennoch reisen muss, sollte sich vor Fahrtantritt über bahn.de/aktuell, dem DB Navigator sowie unter bahn.de informieren. Dazu hat das Unternehmen auch eine kostenlose Hotline eingerichtet, die unter 08000/996633 zu erreichen ist. Weitere Infos zu den Fahrgastrechten finden Betroffene unter bahn.de/fahrgastrechte.

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Die Unwetterschäden wirken sich in den betroffenen Gebieten auch auf den Nahverkehr aus. So können laut der Bahn wegen Streckensperrungen zahlreiche S-Bahn- und Regionalbahnen weiter gar nicht oder nur eingeschränkt fahren. „Bei Nahverkehrstickets gelten die Bedingungen des jeweiligen Verkehrsverbundes“, so die Bahnsprecherin.

RND/dpa

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