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Diese Airlines sind 2023 schon pleitegegangen

Ein Flugzeug der norwegischen Airline Flyr am Himmel.

Die norwegische Airline Flyr hat 2023 Insolvenz anmelden müssen, wie einige andere Fluggsellschaften auch.

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Im Jahr 2023 will die Reisebranche die Corona-Pandemie endgültig hinter sich lassen. Auch die Fluggastzahlen erholen sich mehr und mehr und erreichen fast wieder Vorkrisenniveau. Trotzdem ist es in diesem Jahr bereits zu einigen Insolvenzen bei Airlines gekommen.

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Teilweise liegt das an dem durch den Ukraine-Krieg massiv angestiegenen Kerosin-Preis, wie die norwegische Fluggesellschaft Flyr berichtete. Anderen Airlines fehlt es an Geld oder sogar an Flugzeugen, wie im Fall der isländischen Niceair.

Niceair ist insolvent – Keine Flüge mehr aus Berlin und Düsseldorf nach Island

Von Berlin und Düsseldorf sollte es mit Niceair nach Akureyri im Norden Islands gehen, doch damit ist jetzt Schluss. Die erst im Februar 2022 gegründete Fluggesellschaft musste bereits im April 2023 den Betrieb einstellen, Ende Mai wurde nun offiziell Insolvenz angemeldet. Das Problem ist wohl, dass die Airline kein Flugzeug mehr hat. Ein geleaster Airbus A319 wurde vom Anbieter Hi Fly Malta aus der Flotte genommen, damit steht es für Niceair nicht mehr zur Verfügung.

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Laut dem Portal „airliners.de“ behauptet Niceair, dass Hi Fly Malta die Leasingraten an den Besitzer des Flugzeuges nicht bezahlt habe, das Unternehmen bestreitet das und sagt Niceair hätte sich selber nicht an Vereinbarungen gehalten. Eine Wiederaufnahme des Flugbetriebs wird es nach einer gescheiterten Finanzierungsrunde nicht geben, das berichtet das isländische Portal „visir.is“. Ende April hat Niceair alle seine Mitarbeiter entlassen.

Flyr sagt alle Flüge ab

Am 31. Januar hatte der Verwaltungsrat beschlossen, dass die Airline den Betrieb einstellen wird. Zuvor habe die Fluggesellschaft über verschiedene Wege versucht, an frisches Kapital zu kommen, um den Flugbetrieb aufrechterhalten zu können – vergebens. „Alle Flüge sind annulliert und werden auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt“, teilt Flyr auf ihrer Webseite mit.

Britische Fluggesellschaft Flybe erneut pleite

Nur drei Tage zuvor hatte die britische Airline Flybe erklärt, dass der Flugbetrieb eingestellt werden müsse. „Wir bedauern, mitteilen zu müssen, dass Flybe unter Insolvenzverwaltung gestellt wurde“, erklärt die Fluggesellschaft. Darüber hinaus sei man auch „leider nicht in der Lage, alternative Flüge für die Passagiere zu organisieren.“

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Die britische Fluggesellschaft Flybe ist 2023 ebenfalls pleitegegangen.

Die britische Fluggesellschaft Flybe ist 2023 ebenfalls pleitegegangen.

Die Situation ist für Flybe nicht neu, die Airline war schon zu Beginn der Corona-Pandemie einmal pleitegegangen. Im März 2020 hatte das Unternehmen Insolvenz angemeldet. Ein britisches Finanzunternehmen hatte die Fluggesellschaft jedoch wenig später aufgekauft und zu neuem Leben erweckt – wie jetzt klar wird, vergeblich.

Mexikanische Fluggesellschaft Aeromar stellt Betrieb ein

Wegen finanzieller Probleme stellt nun auch die kleine mexikanische Fluggesellschaft Aeromar ihren Betrieb ein, das gab das Unternehmen am 15. Februar bekannt. Die Fluggesellschaft hatte 21 Routen in Mexiko betrieben, aber auch McAllen und Laredo im US-Staat Texas sowie die kubanische Hauptstadt Havanna angeflogen. Spezialisiert war Aeromar auf Verbindungen zwischen Mexiko-Stadt und Strandurlaubsorten.

In einer Mitteilung hieß es, Aeromar sei es nicht gelungen, sich von den finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf den Reiseverkehr zu erholen. Das Unternehmen machte keine Angaben zu den Auswirkungen auf Reisende, die bereits Tickets für Flüge gebucht haben. Ebenfalls unklar war zunächst, was mit den etwa 700 Angestellten geschehen sollte. Die Fluggesellschaft war 1987 gegründet worden. Es ist die zweite mexikanische Fluggesellschaft, die der Pandemie zum Opfer gefallen ist. Im Dezember 2020 hatte die Billigfluggesellschaft Interjet den Betrieb eingestellt.

Passagierzahlen und Kerosinpreise werden zum Problem für kleine Airlines

Auch wenn die Reiselust und damit natürlich auch die Passagierzahlen von Fluggesellschaften im Vergleich zu den Pandemiejahren wieder steigen, ist das Flugniveau an Flughäfen noch nicht wieder auf Vorkrisenniveau. Gleichzeitig haben besonders die kleinen Airlines mit denen durch den Ukraine-Krieg gestiegenen Preisen für Kerosin zu kämpfen gehabt.

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Im Gegensatz zu großen Airlines wie zum Beispiel der Lufthansa können kleine Fluggesellschaften den Preis meistens nicht durch sogenanntes Hedging kontrollieren. Dabei wird der Kerosinpreis, zu dem Airlines einkaufen, für einen längeren Zeitraum festgelegt. So sind Unternehmen nicht gezwungen, das Kerosin zu den tagesaktuellen Preisen zu kaufen.

Im Fall von Flyr zum Beispiel war dieses Problem am Ende entscheidend, da die Fluggesellschaft die Kosten für den laufenden Betrieb nicht mehr decken konnte.

Welche Rechte haben Reisende, wenn der Flug wegen der Insolvenz ausfällt?

Wenn die insolvente Airline keine Flüge mehr durchführt und auch nicht für Ersatz sorgen kann, sind Reisende, deren Flug Teil einer Pauschalreise ist, im Vorteil. Das ist der Fall, wenn zum Beispiel auch Hotel oder Mietwagen zu dem gebuchten Paket gehören und auf derselben Rechnung gelistet werden.

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Denn dann ist der Anbieter verpflichtet, die Betroffenen kostenfrei auf eine alternative Flugverbindung umzubuchen, das stellt die Verbraucherzentrale klar. Auch entstehende Mehrkosten für die Betroffenen müssen dann vom Veranstalter übernommen werden.

Pauschalreisen sollten in der Pandemie nicht zu früh gekündigt werden, da sonst hohe Stornokosten anfallen können.

Wer eine Pauschalreise bucht, hat im Fall einer Airline-Insolvenz höhere Chancen, sein Geld zurückzubekommen.

Für Reisende, die ihren Flug individuell gebucht haben, wird es meistens komplizierter. Die Betroffenen müssen ihre Ansprüche beim zuständigen Insolvenzverwalter selbst geltend machen. Außerdem müssen die Kosten für eventuell nötige Ersatzflüge auch erst mal selbst übernommen werden. Diese Kosten können im Insolvenzverfahren zwar ebenfalls gemeldet werden, allerdings sind die Ansprüche von Kundinnen und Kunden in Insolvenzverfahren nicht priorisiert, wie die Verbraucherzentrale erklärt.

Falls die Buchungen für den Flug sich noch rückgängig machen lassen, können Betroffene den Geldfluss natürlich stoppen, die Verbraucherzentrale warnt jedoch, dass dieses Geld teilweise zur Insolvenzmasse der Airline gehören kann und dann möglicherweise vom Insolvenzverwalter eingefordert wird.

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