Konzert von Xavier Naidoo: Rostocks Oberbürgermeister kippt Auftrittsverbot
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Bei einer Kundgebung in Berlin sprach neben bekennenden Rechten auch der Musiker Xavier Naidoo. Er trug dabei ein T-Shirt mit dem Aufdruck „Freiheit für Deutschland“. (Archivfoto)
© Quelle: imago images/Christian Ditsch
Rostock. Die Diskussion um Xavier Naidoos Konzert in Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) geht in die nächste Runde. Wie die „Ostsee-Zeitung“ (OZ) berichtet, hat Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen dem Auftrittsverbot der rot-rot-grünen Bürgerschaftsmehrheit widersprochen. Xavier Naidoo sollte eigentlich am 22. August in der Stadthalle auftreten – auch wegen der Corona-Pandemie galt das als unwahrscheinlich.
Naidoos Aussagen seien strafrechtlich nicht relevant
Doch Madsen möchte Naidoo, dem von der Bürgerschaftsmehrheit eine Nähe zu den Reichsbürgern und der Qanon-Bewegung vorgeworfen wird, einen neuen Termin aushandeln lassen. „Meinungs- und Gewissensäußerungen sowie Glaubensbekundungen stehen innerhalb des freiheitlichen Rechtsstaates der Bundesrepublik unter dem Schutz des Grundgesetzes“, schreibt der Oberbürgermeister in seinem Widerspruch. Naidoos Ansichten mögen umstritten sein, strafrechtlich relevant seien sie bisher aber nicht gewesen, so Madsen.
Veranstalter müssten Rechtsbruch eingehen
Falls die Bürgerschaft den Widerspruch akzeptiert, könnte Naidoo nächstes Jahr in der Stadthalle auftreten. Zwischen dem Veranstaltungsunternehmen Inrostock, das in Teilen aus der Stadtkasse finanziert wird, und Naidoo bestehen bereits Verträge, berichtet die „OZ“.
Der Oberbürgermeister sagte: „Ich würde die Inrostock GmbH zu einem Rechtsbruch zwingen, wenn ich den Beschluss der Bürgerschaft umsetze.“ Das wiederum könnte zu Schadensersatzforderungen seitens Naidoo führen, die die Stadt also indirekt finanzieren müsste.
Falls sich die Bürgerschaft und Madsen nicht einigen können, muss im nächsten Schritt das Schweriner Innenministerium über das Konzert entscheiden.
RND/am