Die Leipziger Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der Sänger Gil Ofarim im Oktober 2021 fälschlicherweise behauptet, er sei in einem Hotel antisemitisch beleidigt worden. Ob die Anklage am Landgericht allerdings zugelassen wird, ist weiter offen.
Leipzig.Einen Monat, nachdem die Leipziger Staatsanwaltschaft bekannt gab, Anklage gegen den Sänger Gil Ofarim wegen falscher Verdächtigungen und Verleumdung erhoben zu haben, ist weiter offen, ob es tatsächlich zum Prozess am Landgericht kommt und falls ja, wann. Wie Richterin Katrin Seidel am Donnerstag gegenüber der „Leipziger Volkszeitung“ erklärte, sei die übliche zweiwöchige Erklärungsfrist der Beteiligten bis zur möglichen Entscheidung aufgrund einer verzögerten Zustellung der Vorwürfe an die Verteidigung bis zum 9. Mai verlängert worden.
Bisher hätten sich die Anwälte von Gil Ofarim gegenüber der Behörde nicht geäußert. Juristisch gesehen könnten beispielsweise schon zu diesem Zeitpunkt Anträge gestellt, auch Beweismittel benannt oder Angaben zur beabsichtigten Verteidigung gemacht werden. Es gebe allerdings auch keine Verpflichtung, sich schon jetzt einzulassen, sagte Seidel der Zeitung. „Das passiert auch relativ selten. Die meisten haben das rechtliche Gehör, und nach Ablauf der Erklärungsfrist wird irgendwann über die Eröffnung des Verfahrens entschieden – in welche Richtung auch immer.“