„Verbreitung von Pornografie“

Weil sie weibliche Geschlechtsorgane zeichnete – russischer Künstlerin droht Straflager

Das Verfahren gegen sie läuft seit 2019: die russische Künstlerin Julia Zwetkowa. (Archivbild)

Das Verfahren gegen sie läuft seit 2019: die russische Künstlerin Julia Zwetkowa. (Archivbild)

Maximal drohen der Feministin in dem von internationalen Menschenrechtsorganisationen als Justizwillkür kritisierten Strafverfahren bis zu sechs Jahre Haft. Die bekannte Aktivistin Zwetkowa kassiert in Russland seit Jahren Strafen, weil sie etwa gleichgeschlechtliche Paare mit Regenbogenmotiven malt. Und die 29-Jährige erhält massenhaft Morddrohungen, wie sie der Deutschen Presse-Agentur vor Prozessauftakt gesagt hatte.

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Die nun beanstandeten Bilder gehören zu einer Sammlung mit dem Titel „Eine Frau ist keine Puppe“, die sie in sozialen Netzwerken verbreitet hatte. Viele prominente Russinnen und Russen aus dem Show- und Mediengeschäft, Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler sowie Politikerinnen und Politiker hatten das Vorgehen der Justiz gegen die Künstlerin verurteilt. Bei Straßenprotesten kam es immer wieder zu gewaltsamen Festnahmen.

Ihre Zeichnungen sieht Zwetkowa wie auch viele Kunstexperten, die auf Gemälde großer Meister von nackten Frauen in den Museen der Welt verweisen, nicht als Pornografie. Die Aktivistin aus der Region Chabarowsk ist auch für ihren Einsatz für die Rechte von Schwulen, Lesben, Bi-, Trans- und Intersexuellen (LGBTI) landesweit bekannt.

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Es gebe viel Hass gegen sie und ihre Mutter, hatte sie der dpa einmal gesagt. „Das ist schwer auszuhalten. Gedroht wird, uns zu erschießen oder zu verbrennen.“ Die Menschenrechtsorganisationen Memorial und Amnesty International haben Julia Zwetkowa offiziell auf die Liste der politisch Verfolgten gesetzt.

Das Verfahren läuft bereits seit November 2019. Rund vier Monate hatte sie in Hausarrest verbringen müssen, bevor sie unter der Auflage, die Stadt nicht zu verlassen, aus der Wohnung gehen durfte. Zu Prozessauftakt im vergangenen Jahr hatte Zwetkowa sich auch in Hungerstreik begeben. Das Gericht in Komsomolsk am Amur im äußersten Osten Russlands will nach dem Schlusswort Zwetkowas am 17. Juli das Urteil verkünden.

RND/dpa

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