Vertrag wird nicht verlängert

Nach anhaltender Kritik: Verlag C. H. Beck und Hans-Georg Maaßen beenden Zusammenarbeit

Kommt demnächst nicht mehr in Becks Grundgesetzkommentar vor: Hans-Georg Maaßen.

Gerät immer wieder in die Kritik: Hans-Georg Maaßen.

Aufgrund anhaltender Kritik an Äußerungen des früheren Verfassungs­schutz-­präsidenten Hans-Georg Maaßen (CDU) ist dessen Zusammen­arbeit mit dem Verlag C. H. Beck nun beendet. Der Verlag habe sich entschlossen, die Möglichkeiten zu nutzen, den Verlagsvertrag mit Herrn Dr. Maaßen zu beenden, teilte ein Sprecher am Donnerstag in München mit. Daraufhin habe Maaßen am 17. Januar diesen selbst gekündigt. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

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Der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist an einem Onlinekommentar zum Grundgesetz des juristischen Fachverlags beteiligt. Die Kommentierung sei fachlich nicht zu beanstanden, teilte der Verlag mit. Hinsichtlich der Person und der öffentlichen Äußerungen von Maaßen sei jedoch eine heftige Diskussion mit fortschreitender Polarisierung entstanden. Diese schade dem Grund­gesetz­kommentar, dessen Herausgebern und dem Verlag.

Maaßen kommentiert Kündigung auf Twitter

Maaßen wiederum schrieb beim Kurz­nachrichten­dienst Twitter, er sei über die Presse­verlaut­barung des Verlags „sehr erstaunt“. Mit seiner außerordentlichen und fristlosen Kündigung sei er den Herausgebern und dem Verlag weit entgegen­kommen. Man habe ihn dringend um Auflösung des Vertrages gebeten, so Maaßen, „weil einer der Herausgeber von seiner Landesregierung wegen meiner Mitarbeit am Kommentar politisch erheblich unter Druck gesetzt worden sei.“

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Der 60 Jahre alte Jurist war nach mehreren umstrittenen Äußerungen 2018 als Präsident des Bundesamtes für Verfassungs­schutz in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Auch danach gab es wiederholt Kritik an Äußerungen Maaßens etwa zur Corona-Impfung. Mehrere CDU-Politiker forderten seinen Ausschluss aus der Partei.

RND/dpa

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