Übergewinnsteuer für Öl und Gas geplant: Christian Lindner lenkt offenbar ein
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/MGB2BCDI2NAEHLVQAMA23X4JFQ.jpeg)
Das Uniper-Gaskraftwerk in Gebersdorf in Nürnberg (Symbolbild).
© Quelle: Nicolas Armer/dpa
Christian Lindner lenkt im Streit um eine Übergewinnsteuer für exorbitante Gewinne durch die Energiekrise offenbar ein. Die Bundesregierung will Übergewinne von Energieunternehmen demnach mit einem Satz von 33 Prozent besteuern, wie die „Welt“ berichtet. Sie beruft sich auf eine ihr vorliegende Formulierungshilfe aus Lindners Bundesfinanzministerium. Darin heißt es: „Der EU-Energiekrisenbeitrag ist eine Steuer im Sinne der Abgabenordnung.“
Alle im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätigen Unternehmen müssen laut dem Bericht Gewinne aus den Jahren 2022 und 2023 extra versteuern, die mehr als 20 Prozent über dem in Deutschland erzielten Durchschnittsgewinn der Jahre 2018 bis 2021 liegen.
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/SUXJXPIWORDNBLHNMVWTSMEM5M.png)
Unbezahlbar
Unser Newsletter begleitet Sie mit wertvollen Tipps und Hintergründen durch Energiekrise und Inflation – immer mittwochs.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Als nächster Schritt steht die Abstimmung zwischen den Fraktionen an. Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher der SPD, äußerte sich am Dienstagnachmittag via Twitter und bestätigte, dass ein Entwurf der Regierung zur Übergewinnsteuer vorliegt. Der sogenannte Energiekrisenbeitrag orientiere sich an der Vorgabe einer EU-Verordnung und werde als Steuer umgesetzt. „Gut, wenn Konzerne mit Übergewinnen an Krisenbewältigung beteiligt werden“, befürwortet Schrodi die Maßnahme.
An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Twitter, Inc., der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.
Erste Kritik kommt indes von den Grünen: Der Entwurf des Finanzministeriums bliebe mit den veranschlagten 33 Prozent „deutlich hinter dem Notwendigen zurück“, sagte die finanzpolitische Sprecherin Katharina Beck der „Welt“.
Die Ampelkoalition hatte im September angekündigt, dass sie übermäßige Gewinne auf dem Strommarkt zur Finanzierung der Strompreisbremse für Bürgerinnen und Bürger nutzen wolle. In diesem Zusammenhang war jedoch nicht von einer Übergewinnsteuer, sondern von sogenannten Zufallsgewinnen die Rede.
Geringe Einnahmen durch Sonderabgabe
Die Einnahmen durch die Steuer im Öl- und Gasbereich und die Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Strombereich will der Bund zur Finanzierung der Strompreisbremse nutzen – wobei die Erwartung an die Sonderabgabe im Öl- und Gasbereich sehr viel geringer sei, heißt es.
Dem Vernehmen nach seien nur etwa 15 Unternehmen von der Steuer betroffen. Die zusätzlichen Steuereinnahmen des Bundes für die Jahre 2022 und 2023 würden in der Formulierungshilfe auf ein bis 3 Milliarden Euro beziffert. Im Vergleich zum bereits beschlossenen Instrument für hohe Gewinne durch den Verkauf von Strom fällt dies gering aus. Denn die Abschöpfung von Zufallsgewinnen auf dem Strommarkt soll der Staatskasse einen zweistelligen Milliardenbetrag einbringen.
RND/lin