Das ist neu ab dem 1. September

Tariflohnpflicht in der Altenpflege: Kassen warnen vor Mehrkosten für Heimbewohner

In der Altenpfleger gilt ab 1. September die Tariflohnpflicht.

In der Altenpfleger gilt ab 1. September die Tariflohnpflicht.

Berlin. Zum Start der bundesweiten Tariflohnpflicht in der Altenpflege am 1. September haben die gesetzlichen Krankenkassen davor gewarnt, die steigenden Lohnkosten allein auf die Pflegebedürftigen abzuwälzen. „Die gesetzlichen Vorgaben sind so, dass die nun entstehenden Mehrkosten am Ende von den Pflegebedürftigen über höhere Eigenanteile bezahlt werden müssen“, sagte der Vizechef des Kassenspitzenverbandes, Gernot Kiefer, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

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Das sollte der Gesetzgeber dringend ändern, damit diese Kosten mehr als heute solidarisch über die Pflegeversicherung finanziert werden könnten, forderte er. Die Tariflohnpflicht lobte Kiefer zugleich ausdrücklich: „Endlich wird die Bezahlung in Anlehnung an die Tarifhöhe zum selbstverständlichen Standard. Darauf mussten die Pflegekräfte viel zu lange warten“, sagte der Pflegeexperte.

Unterbezahlte Pflegekräfte

Die Tariflohnpflicht hatte der vormalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zusammen mit der SPD im Sommer 2021 kurz vor dem Ende der großen Koalition auf den Weg gebracht. Sie sieht vor, dass alle Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste Tariflöhne oder zumindest Löhne in vergleichbarer Höhe zahlen müssen. Andernfalls können sie nicht mehr mit den Pflegekassen abrechnen, wodurch sie von der Versorgung ausgeschlossen sind. Der Schritt war aus Sicht der Politik nötig, da in der Altenpflege bisher nur knapp die Hälfte der 1,2 Millionen Beschäftigen Tariflöhne erhalten. Das Lohnniveau ist daher deutlich niedriger als in der Krankenpflege, wo praktisch flächendeckend Tarifverträge existieren.

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Deutliche Lohnsteigerungen möglich

Pflegeanbieter, die bislang noch nicht an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden waren, können einem Arbeitgeberverband mit Tarifvertrag beitreten, einen Haustarifvertrag abschließen, die Löhne an regionale Tarifverträge anpassen oder „regional übliche Entgelte“ zahlen. Diese Werte wurden bundesweit erhoben und sind verbindlich.

„Wenn wir das ganz scharf durchdeklinieren würden, würden wir merken, dass vieles, was wir am Patienten machen, nicht wirklich indiziert ist“: Dr. Thomas Lipp, Allgemeinmediziner mit Praxis in Leipzig, Vorsitzender des Sächsischen Hartmannbundes und Delegierter.

Arzt warnt: Jede dritte Leistung in der Praxis ist unnötig

Dr. Thomas Lipp ist Vorsitzender des sächsischen Hartmannbunds und niedergelassener Allgemeinmediziner in Leipzig. Als Delegierter des jüngsten Deutschen Ärztetags kritisiert er Fehlanreize für unnötige Behandlungen in Arztpraxen und falsche Schwerpunkte.

Für viele Beschäftigte bedeutet die Tariflohnpflicht deutliche Lohnerhöhungen. So beträgt beispielsweise das regional übliche Entgelt in Niedersachsen, an dem sich die Arbeitgeber mindestens orientieren müssen, derzeit 22,21 Euro. Eine examinierte Pflegekraft, die bisher lediglich den gesetzlichen Mindestlohn von 15,40 Euro bekommt, erhält nach der Anpassung dann rund 1000 Euro mehr im Monat.

Für Pflegebedürftige im Heim steigt wegen der höheren Lohnkosten allerdings zunächst der Eigenanteil, der ohnehin schon auf einem hohen Niveau ist. Jedoch wurde parallel zur Tariflohnpflicht eine Entlastung über Zuschüsse beschlossen. Wer weniger als zwölf Monate im Pflegeheim ist, zahlt im Schnitt monatlich 2200 Euro aus eigener Tasche hinzu, nach einem Jahr 2007 Euro, nach zwei Jahren 1814 und nach drei Jahren 1573 Euro.

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