Ein Funktionär der Partei „Die Rechte“ titulierte Journalisten am Rande einer rechtsextremen Kundgebung in Braunschweig als „Juden“ und „Judenpresse“: Die Staatsanwaltschaft sieht darin keinen Fall von Volksverhetzung und stellte das Verfahren ein. Nicht nur der Zentralrat der Juden findet die Entscheidung skandalös.
Hannover.Eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Braunschweig, ein Verfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung bei einer rechtsextremen Demonstration in Braunschweig einzustellen, stößt auf breites Unverständnis. Der Zentralrat der Juden in Deutschland nennt die Entscheidung skandalös, Antisemitismus werde nicht geahndet.
So sahen die Braunschweiger Staatsanwälte nichts Strafbares im Verhalten des stellvertretenden Vorsitzenden der rechtsextremen Partei „Die Rechte“, Martin Kiese, der während einer Demonstration am Volkstrauertag 2020 Journalisten als „Juden“, „Judenpresse“ und „Pack“ bezeichnet hatte. Lediglich das Wort „Pack“ sei beleidigend, doch hätten hier entsprechende Strafanträge nicht vorgelegen, bestätigte Hans Christian Wolters von der Braunschweiger Staatsanwaltschaft der HAZ.