Rundfunkbeitrag wird vorläufig erhöht: Die wichtigsten Antworten zum Urteil

Der Rundfunkbeitrag steigt vorläufig auf monatlich 18,36 Euro.

Der Rundfunkbeitrag steigt vorläufig auf monatlich 18,36 Euro.

Frankfurt a.M. Das Bundesverfassungsgericht hat die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro mit Wirkung zum 20. Juli vorläufig in Kraft gesetzt. In ihrer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio erklärten die Richter die ausgebliebene Abstimmung des Landtags über den Medienänderungsstaatsvertrag für verfassungswidrig.

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Ursprünglich sollte die Erhöhung um 86 Cent zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Der Rundfunkbeitrag wird nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren festgelegt. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wer hat die neue Höhe des Rundfunkbeitrags berechnet?

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) macht alle vier Jahre einen Vorschlag zur Höhe des Beitrags. Das Sachverständigen-Gremium prüft dazu die Finanzbedarfsanmeldungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio und nimmt in der Regel Kürzungen vor.

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Für die aktuelle Beitragsperiode, die am 1. Januar 2021 begonnen hat, hatte die KEF für die Sender einen Bedarf von insgesamt 38,7 Milliarden Euro anerkannt - das sind pro Jahr 9,68 Milliarden Euro. Über vier Jahre gerechnet sind dies insgesamt 1,8 Milliarden Euro mehr, als den Sendern in der vergangenen Periode (2017 bis 2020) zur Verfügung stand. Gedeckt wird dieser Bedarf nicht nur durch die voraussichtlichen Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag, sondern auch durch zusätzliche Einnahmen der Sender aus Werbung, Sponsoring und Merchandising sowie die vorhandenen Eigenmittel.

Aus diesen Berechnungen resultierte die Empfehlung der KEF für die Erhöhung um 86 Cent auf 18,36 Euro. Davon entfallen 47 Cent auf die ARD, 33 Cent auf das ZDF und vier Cent auf das Deutschlandradio. Angemeldet hatten die Sender für den neuen Vierjahreszeitraum einen Mehrbedarf von drei Milliarden Euro.

Rundfunkbeitragserhöhung: Wie lief das weitere Verfahren ab?

Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird letztlich von den Ministerpräsidenten festgelegt, die dabei in der Regel der KEF-Empfehlung folgen, so auch im aktuellen Verfahren. Die Beitragserhöhung muss anschließend von den Landesparlamenten gebilligt werden. Der neue Medienänderungsstaatsvertrag, der unter anderem die Rundfunkbeitragserhöhung um 86 Cent regelt, wurde allen 16 Landesparlamenten zur Ratifizierung weitergeleitet. 15 Landtage stimmten zu.

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Wie kam es zur Blockade der Beitragserhöhung?

Alle 16 Ratifikationsurkunden hätten bis Ende Dezember 2020 beim Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz - seit vergangenem Herbst hat Berlin diese Funktion - eingegangen sein müssen. Wenn nur ein Landtag nicht zustimmt oder die Ratifizierungsurkunde nicht rechtzeitig beim Vorsitzland hinterlegt, ist die gesamte Staatsvertragsnovelle hinfällig.

Im aktuellen Ratifizierungsverfahren hatte der sachsen-anhaltische Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) Anfang Dezember die Vorlage für den Landtag zurückgezogen, das Parlament stimmte also erst gar nicht über den Medienänderungsstaatsvertrag ab. Daher galt der alte Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag mit der dort festgelegten Beitragshöhe von 17,50 Euro zunächst fort.

ARD, ZDF und Deutschlandradio stellten anschließend Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht, um doch noch eine Beitragserhöhung zum 1. Januar herbeizuführen. Diese lehnte das Gericht am 22. Dezember ab.

Hätten die Landtage Änderungen am Staatsvertrag beschließen können?

Nein. Die Landesparlamente konnten dem Vertrag nur zustimmen oder ihn ablehnen. Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass Landesregierungen und Landesparlamente von dem KEF-Vorschlag nur dann abweichen dürfen, wenn die Beitragshöhe den freien Zugang zu Informationen zu erschweren droht oder die Belastung der Rundfunknutzer nicht mehr angemessen erscheint. Hierfür müssen nachprüfbare Gründe angegeben werden.

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Was sind die Auswirkungen der gescheiterten Beitragserhöhung für die Sender?

Mehrere Intendanten hatten massive Einschnitte im Programmangebot angekündigt, die für das Publikum deutlich sichtbar sein würden. Allein dem ZDF hätten bei einem monatlichen Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro jährlich 150 Millionen Euro gefehlt. Teil des Medienänderungsstaatsvertrags war auch eine Veränderung im ARD-internen Finanzausgleich zugunsten der kleinen Anstalten Saarländischer Rundfunk (SR) und Radio Bremen (RB), die durch eine ausbleibende Beitragserhöhung besonders unter Druck geraten wären. Die ARD-Sender erhöhten im April jedoch ihren internen Finanzausgleich in Eigenregie.

Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow hatte im vergangenen Oktober angekündigt, dass die in Sachsen-Anhalt geplante ARD-Kulturplattform nur dann komme, wenn der Rundfunkbeitrag erhöht werde. Ohne Beitragserhöhung fehle für das neue digitale Angebot das Geld. Anfang Januar erklärte MDR-Intendantin Karola Wille, dass das Angebot aus diesem Grund zunächst nicht starten könne.

RND/epd

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