Datenschutz geht vor – Justizminister will kein nationales Impfregister

Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz

Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz

Berlin. Bundesjustizminister Marco Buschmann setzt im Fall der Einführung einer Corona-Impfpflicht auf stichprobenartige Kontrollen und Bußgelder bei Verstößen. Skeptisch bewertet er jedoch den Aufbau eines nationalen Impfregisters. „Bei nationalen Registern, die Daten über die gesamte Bevölkerung speichern, bin ich stets zurückhaltend“, sagte der FDP-Politiker der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Dienstag). Datenschützer befürchteten hier den Einstieg in einen umfassenden Zugriff des Staates auf alle Gesundheitsdaten der Bürgerinnen und Bürger. Der Aufbau eines solchen Registers würde zudem Zeit kosten.

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„Am wahrscheinlichsten ist es daher, dass man zunächst die Nachweise stichprobenartig kontrolliert und es mit einem Bußgeld belegt, wenn jemand dieser Pflicht nicht nachkommt. Alles andere würde vermutlich zu lange dauern“, sagte Buschmann. Auch die Einführung der 3G-Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln habe so funktioniert. „Wir sollten auch nicht vergessen, dass viele Menschen das Recht nicht allein aus Furcht vor Sanktionen befolgen, sondern weil sie von der Verbindlichkeit des Rechts überzeugt sind. Anders wäre geordnetes Zusammenleben gar nicht möglich. Der Staat kann und soll gar nicht jeden und alles jederzeit kontrollieren.“

Dobrindt wirft Buschmann „Absage einer allgemeinen Impfpflicht vor“

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte, Buschmanns Äußerungen klängen „nach einer Absage an eine allgemeine Impfpflicht durch die Bundesregierung“. Eine Impfpflicht sei ohne Impfregister nicht durchsetzbar oder kontrollierbar. „Oder versucht Herr Buschmann mit einer vorsätzlichen mangelnden Durchsetzbarkeit und Kontrollierbarkeit einer Impfpflicht möglicherweise die rechtliche Grundlage zu entziehen?“

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Allgemeine Impflicht könnte verhältnismäßig sein

Aus Sicht von Buschmann ließe sich eine Impfpflicht rechtfertigen, wenn auf diese Weise die schweren Belastungen für die individuelle Freiheit und die schweren medizinischen, seelischen und sozialen Belastungen der Pandemie beendet werden könnten. Auch eine Mehrheit der Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtler sei wohl der Auffassung, dass eine Impfpflicht verfassungsrechtlich begründet werden könne. „Nur schwer rechtfertigen ließe sich hingegen, die Impfpflicht mit physischem Zwang durchzusetzen. Deshalb wäre es aus meiner Sicht vorstellbar, stattdessen ein Bußgeld zu erheben, wie wir es auch aus anderen europäischen Ländern kennen.“

RND/ dpa

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