Kinderbonus, Maskenpflicht, Typengenehmigung: Das ändert sich im September

Am 7. September wird die erste Rate des Corona-Kinderbonus ausgezahlt.

Am 7. September wird die erste Rate des Corona-Kinderbonus ausgezahlt.

Die coronabedingte Auszahlung eines Kinderbonus zusätzlich zum Kindergeld startet in diesem Monat mit der ersten Rate. Zugfahrer müssen sich künftig auf mehr Maskenkontrollen einstellen und wer sein Glück beim Lottospielen sucht, muss sich auf höhere Kosten für den Tippschein einstellen. Wir haben zusammengefasst, was sich im September 2020 ändert.

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Erste Rate von Kinderbonus wird ausgezahlt

Die Familienkassen beginnen am 7. September mit der Auszahlung des Corona-Kinderbonus in Höhe von 300 Euro. Die erste Bonusrate von 200 Euro wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt. Die zweite Rate von 100 Euro folgt im Oktober. Wann der Kinderbonus auf dem Konto ist, hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab. Steht dort eine Null, ist man am 7. September dabei. Für die Endziffern 1 bis 9 wird der Bonus zum Kindergeld im September nach und nach von den Familienkassen überwiesen.

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Maskenpflicht in Zügen wird stärker kontrolliert

Wegen Corona herrscht in den Zügen eine Maskenpflicht. Ob sich die Fahrgäste auch daran halten, wird künftig in Zügen der Deutschen Bahn noch stärker kontrolliert. Im August stiegen nach Angaben des Unternehmens täglich in rund 60 Fernverkehrszüge Sicherheitsmitarbeiter ein, um das Tragen der Maske zu überprüfen. Zum 1. September soll sich die Zahl der Kontrollen verdoppeln.

Nach Diesel-Skandal: Neue EU-Regeln zu Typengenehmigung

Fünf Jahre nach dem Diesel-Skandal treten am Dienstag, 1. September, neue EU-Regeln in Kraft, die eine Wiederholung solcher Betrugsfälle verhindern sollen. Neue Automodelle sollen demnach künftig nicht nur strikter überprüft werden, bevor sie in der Europäischen Union auf den Markt kommen. Erstmals soll es auch Stichproben geben, ob genehmigte Modelle die Vorschriften auch im Verkehr einhalten. Bei Verstößen drohen im Extremfall drastische Strafen von bis zu 30.000 Euro pro Fahrzeug.

Die Regeln zur sogenannten Typgenehmigung würden grundlegend verändert, und auch Geldbußen hätten künftig einen “hohen Abschreckungseffekt”. Typgenehmigung heißt: Will ein Autobauer ein neues Modell in der EU auf den Markt bringen, lässt er Prototypen vorab in einem EU-Land durchprüfen und sich die Einhaltung aller Sicherheits- und Umweltvorschriften bescheinigen. Hat er alle Stempel, darf das Modell in der ganzen EU verkauft werden.

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Künftig wird nach Angaben der EU-Kommission an drei Stellen nachgeschärft. So müssen EU-Staaten erstmals auch nach der Typgenehmigung Autos im Regelbetrieb überprüfen, und zwar mindestens eines von 40.000 Autos. Die EU-Kommission kann solche Prüfungen auch selbst vornehmen lassen. Die Brüsseler Behörde kann zudem den Prüf- und Genehmigungsstellen der EU-Staaten auf die Finger schauen und EU-weite Rückrufaktionen starten. Und sie kann die genannten Geldstrafen verhängen, falls ein EU-Staat bei nachgewiesenen Regelverstößen nicht gegen Hersteller einschreitet.

Ausbildung zum Psychotherapeuten ändert sich

Ab dem 1. September tritt ein Gesetz zur Reform der Psy­cho­thera­peuten­aus­bildung in Kraft. Abiturienten können ab dann direkt ein Universitätsstudium der Psychotherapie absolvieren. Das Studium ist aufgeteilt in ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium. Die Approbation kann nach einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung bereits nach dem Studium beantragt werden.

Schulstart in Bayern und Baden-Württemberg

Mit Bayern und Baden-Württemberg starten die letzten beiden Bundesländer im September wieder mit einem Regelbetrieb in den Schulen. In beiden Bundesländern gilt in den Schulen eine Maskenpflicht, allerdings nicht im Unterricht.

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Neues Waffengesetz verbietet einige große Magazine

Zum 1. September tritt das neue Waffengesetz vollständig in Kraft. Bestimmte große Magazine werden ab dann zu verbotenen Gegenständen. Das Nationale Waffenregister wird außerdem so ausgebaut, dass künftig der gesamte Lebenszyklus einer Waffe behördlich nachverfolgbar ist. Zudem dürfen die Bundesländer an belebten Orten und in Bildungseinrichtungen ab September Verbotszonen für Waffen und Messer einrichten.

Lottospielen wird teurer

Der Lottoschein beim klassischen 6 aus 49 wird teurer: Ab dem 23. September kostet ein Tippfeld für die Ziehungen am Mittwoch und Samstag nicht mehr 1 Euro, sondern 1,20 Euro. Mit der Preiserhöhung geht auch ein neuer Gewinnplan daher. So erhöhen sich die theoretischen Quoten in allen neun Gewinnklassen. In der Gewinnklasse 2, dem sprichwörtlichen “Sechser im Lotto”, sind mehr Millionengewinne als bisher zu erwarten.

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Zugleich wird zum selben Zeitpunkt neu geregelt, wann ein Jackpot in jedem Fall ausgeschüttet wird. Bislang gilt, dass der Jackpot bei der nächsten Ziehung geleert wird, wenn zuvor zwölfmal in Folge kein Tipper sechs Richtige mit der passenden Superzahl hatte. Künftig gilt eine Höchstsumme von 45 Millionen Euro im Jackpot. Wird diese erreicht, wird ausgeschüttet. Die Laufzeit spielt dann keine Rolle mehr.

RND/dpa/bic

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