Polen: Verfassungsgericht schränkt Abtreibungen noch weiter ein

Das polnische Verfassungsgericht in Warscheu.

Das polnische Verfassungsgericht in Warscheu.

Warschau. Das polnische Verfassungsgericht hat die Abtreibung menschlicher Föten mit angeborenen Fehlbildungen für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht gab am Donnerstag einem Antrag rechtskonservativer Abgeordneter statt, die argumentiert hatten, die Bestimmung sei ein Verstoß gegen den in der Verfassung verankerten Schutz des Lebens. Bislang waren Abtreibungen bei schweren Fehlbildungen bei ungeborenen Kindern in Polen gesetzlich erlaubt.

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Das Urteil verbietet nun den Schwangerschaftsabbruch in solchen Fällen und schränkt die Möglichkeiten legaler Abbrüche weiter ein. Das katholisch geprägte Polen hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze Europas.

RND/AP

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