Reform des Namensrechts: Der Staat sollte seinen Bürgern mehr Freiheit lassen
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Der Name ist auch ein Zeichen der eigenen Identität.
© Quelle: RND
Deutsche Standesbeamte und -beamtinnen müssen sich viel anhören. Es geht dabei um ausgefallene Kindernamen, Wünsche für die standesamtliche Trauung oder fehlende Dokumente. Die Damen und Herren in den Standesämtern machen vieles möglich. Oft müssen sie jedoch sagen: Geht nicht – von Rechts wegen.
Bei der Verwendung und Wahl von Namen nimmt sich der deutsche Staat gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern ziemlich viel heraus. Er reglementiert, wo er kann. Dabei kommen absurde Dinge heraus. Unbegreiflich ist zum Beispiel, dass nur ein Ehepartner einen Doppelnamen tragen darf und auch die gemeinsamen Kinder nur einen Einzelnamen.
Die von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) angekündigte Reform des deutschen Namensrechts ist seit Jahren überfällig. Die Gesellschaft wird immer diverser. Das macht selbstverständlich vor dem Familien- und Namensrecht nicht halt.
Unter diesem Aspekt werden – soweit die Pläne bekannt sind – mit der Reform jedoch lediglich die größten Ärgernisse beseitigt. So werden künftig dieselben Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich für alle Familienmitglieder möglich sein. In weiten Teilen bleibt das deutsche Recht hier Traditionen verhaftet, die den Staat als höheres Wesen betrachten.
Ob dafür eine ausgeprägte Juristenlobby im Bundestag verantwortlich ist, wie manche behaupten, bleibt dahingestellt. Sicher ist eine Reform der Reform in absehbarer Zeit. Dabei werden zum Beispiel eine freie Namenswahl wie im Common Law üblich oder Privatscheidungen ohne Beteiligungen von Gerichten, wie in weiten Teilen Europas möglich, wichtige Rollen spielen.
Der Staat sollte seinen Bürgerinnen und Bürgern mehr zutrauen. Mehr Freiraum und Vertrauen führen letztlich auf ihrer Seite zu mehr Zufriedenheit und Identifikation mit dem Staat.