Polizeigesetz von Mecklenburg-Vorpommern ist teilweise verfassungswidrig
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Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger der Polizei Mecklenburg-Vorpommern werden vereidigt. (Symbolbild) Die ausgeweiteten Ermittlungsbefugnisse der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern sind teilweise verfassungswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht.
© Quelle: Danny Gohlke/dpa
Karlsruhe. Die ausgeweiteten Ermittlungsbefugnisse der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern sind teilweise verfassungswidrig. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit.
Die Vorschriften zu heimlichen Überwachungsmaßnahmen genügten nicht vollständig den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit. Beanstandungen gibt es unter anderem auch beim Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern zur Abwehr von Gefahren.
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Einen größeren Teil der Vorschriften belassen die Karlsruher Richter vorerst in Kraft, weil nicht die Befugnisse an sich verfassungswidrig seien, sondern nur die rechtsstaatliche Ausgestaltung. Das 2020 reformierte Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Bundeslandes muss bis Ende des Jahres überarbeitet werden.
Bewerberrückgang bei der Polizei
Die Polizei hat erhebliche Schwierigkeiten bei der Nachwuchsgewinnung – und reagiert mit Kampagnen zur Nachwuchsgewinnung sowie mehr Spielraum beim Höchstalter.
© Quelle: dpa
Die Verfassungsbeschwerde wurde koordiniert von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Verschärfung von Polizeigesetzen in nahezu allen Bundesländern kritisiert und dazu schon mehrere Verfahren in Karlsruhe angestoßen hat. (Az. 1 BvR 1345/21)
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RND/dpa