Arbeitsbedingungen sollen sich verbessern

Bundesregierung will Krankenhäuser zu ausreichender Anzahl an Pflegekräften verpflichten

Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur (Symbolfoto)

Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur (Symbolfoto)

Berlin. Für Kliniken sollen neue verpflichtende Vorgaben für eine bessere Besetzung mit Pflegekräften kommen. Darauf zielen Gesetzespläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die das Kabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Konkret soll eine Methode zur Personalbemessung auf den Stationen eingeführt und ab 2025 vorgeschrieben werden. Eine angemessene Personalausstattung sei essenziell für die Qualität der Patientenversorgung und auch für die Arbeitssituation der Pflegekräfte, sagte Lauterbach. Pflegekräfte seien extrem belastete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Nur wer sie gut bezahlt, Überstunden ausgleicht, ihre Stationen gut besetzt, wird am Arbeitsmarkt Pflegekräfte halten oder neue gewinnen.“

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Krankenhäuser sollen zu ausreichendem Personal verpflichtet werden

Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf kommt nun in Bundestag und Bundesrat. Krankenhäuser sollen damit verpflichtet werden, mit einer ausreichenden Zahl von Pflegekräften zu arbeiten, wie das Ministerium erläuterte.

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Um die Situation mittelfristig zu verbessern, sollen „Idealbesetzungen“ für Stationen errechnet und durchgesetzt werden. Umgesetzt werden soll dies über ein Instrument zum Ermitteln des Bedarfs, das mit Beteiligten der Branche entwickelt wurde.

06.09.2022, Berlin: Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, spricht bei einem Pressestatement zum Infektionsschutz vor Beginn der Sitzung des Gesundheitsauschusses im Bundestag. Foto: Michael Kappeler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Ampel lockert Testpflicht für Pflege- und Klinikpersonal – Kritik von Patientenschützern

SPD, Grüne und FDP wollten ursprünglich, dass die Beschäftigten in Kliniken und Pflegeeinrichtungen täglich einen Corona-Test machen. Doch das wurde in der letzten Verhandlungsrunde über die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes gestrichen. Patientenschützer nennen die Lockerung verantwortungslos.

Eine schrittweise Einführung ist ab 1. Januar 2023 zunächst mit einer Erprobung in ausgewählten Kliniken vorgesehen. Auf dieser Basis soll dann eine Verordnung mit Vorgaben für die Personalbemessung folgen. Von 2025 an sollen sie „scharf gestellt“ und auch sanktioniert werden.

RND/dpa

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