Fachkräfteeinwanderung: Bundesregierung geht von mehr als 50.000 zusätzlichen Fachkräften aus
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Nach Prognosen fehlen allein dem sächsischen Arbeitsmarkt bis 2030 mehr als 300.000 Beschäftigte. 40 Prozent der Firmen suchen aktuell nach Fachpersonal. (Symbolbild)
© Quelle: Monika Skolimowska/ZB/dpa
Die Bundesregierung will mit ihrer Reformierung der Fachkräfteeinwanderungsgesetzgebung jährlich zusätzlich 50.000 Fachkräfte aus Drittstaaten nach Deutschland holen. Das geht aus einem Referentenwurf des Bundesinnenministeriums und Bundesarbeitsministeriums für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung hervor, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. „Die Regelungen des Gesetzentwurfs können nach Einschätzung der Bundesregierung die Einwanderung qualifizierter Drittstaatsangehöriger zum Zweck der Erwerbsmigration um jährlich 50.000 Personen erhöhen“, heißt es darin.
„Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug“
Wenn parallel eine weitere Verordnung vom Kabinett angenommen werde, die das Gesetz flankieren solle, könne die qualifizierte Einwanderung jährlich um insgesamt 65.000 Personen steigen, heißt es weiter.
Dem Papier zufolge plant die Bundesregierung die Einführung einer Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems für Menschen mit einem ausländischen, mindestens zweijährigen Berufsabschluss. „Zu den Auswahlkriterien gehören Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug“, heißt es. „Die Chancenkarte biete Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung. „Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen mindestens sechs Punkte erreicht werden“, heißt es im Entwurf.
Weiter soll eine Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage einer sogenannten Anerkennungspartnerschaft für vorqualifizierte Drittstaatenangehörige eingeführt werden, wodurch ein Anerkennungsverfahren erst im Inland begonnen werden muss. „Beschäftigte und Arbeitgeber verpflichten sich, das Anerkennungsverfahren zügig durchzuführen“, heißt es weiter. Im Gegenzug könne die Fachkraft in Deutschland bereits vom ersten Tag Beschäftigung aufnehmen, die existenzsichernd sein soll.
Verbote sollen aufgehoben werden
Zudem will die Ampel das System der Blauen Karte weiterentwickeln. Für Inhaber der Blauen Karte, ein Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventinnen und -absolventen, soll der Arbeitgeberwechsel und der Familiennachzug vereinfacht werden. Weiter will die Bundesregierung ausländischen Studierenden die Arbeit in Deutschland leichter ermöglichen, indem die Nebenbeschäftigung bei Studienaufenthalten erleichtert werden. „Damit sollen verstärkt auch Studierende aus dem Ausland gewonnen werden, die ein erhebliches Potenzial als zukünftige akademische Fachkräfte mitbringen“. heißt es. „Zudem werden einige Verbote von Nebentätigkeiten, vor allem beim Sprachkursbesuch, aufgehoben.“
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Um Schwierigkeiten bei der Fachkräfteeinwanderung zu lösen, soll eine Erstansprechstelle für Fachkräfte und Unternehmen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingerichtet werden.
Darüber hinaus soll mit der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung der Zugang für Einwanderer zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums und Bundesinnenministeriums liegt dem RND vor. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch eine Einwanderung von 15.000 qualifizierten Beschäftigten, 25.000 weiteren Arbeitskräften aus den Westbalkanstaaten, 30.000 kurzzeitig kontingentierten Beschäftigten und 3.500 Pflegehilfskräften pro Jahr.
Westbalkanregelung entfristet
Demnach soll die Westbalkanregelung entfristet werden, die zunächst bis Ende diesen Jahres gelten sollte. Sie ermöglicht Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien Zugang zum Arbeitsmarkt. Künftig sollen statt 25.000 nun 50.000 Arbeitskräfte jährlich nach Deutschland kommen dürfen. Die Bundesregierung plant zudem einen kontingentierten Arbeitsmarktzugang für kurzzeitige Beschäftigungen – Saisonarbeit – einzuführen.
Weiter soll für bestimmte Fachkräfte auf eine Anerkennung das Abschlusses verzichtet werden. Im Entwurf heißt es, dass für Menschen, die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen in ihrem Herkunftsland staatlich anerkannten mindestens zweijährigen Berufsabschluss haben, die Einwanderung ermöglicht werde. „Für diese Gruppe wird künftig darauf verzichtet, dass ihr Abschluss in Deutschland formal anerkannt sein muss: eine angemessene Gehaltsschwelle oder die Geltung eines Tarifvertrags stellen faire Arbeitsbedingungen sicher“, heißt es.
Nach der Anerkennung müssen Arbeitskräfte im Gesundheits- und Pflegebereich kein konkretes Arbeitsplatzangebot nachweisen. Die Tätigkeit vor dem Anerkennungsverfahren und danach muss nicht mehr einen „engen berufsfachlichen Zusammenhang“ haben.
Besondere Einwanderungsregeln sollen für IT-Experten gelten. „Für IT-Spezialisten, die bisher schon ohne anerkannten Abschluss nach Deutschland kommen können, werden die Dauer der Berufserfahrung und die Gehaltsschwelle abgesenkt und auf den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet“, heißt es weiter.
Im Dezember hatte die Bundesregierung Eckpunkte für die Fachkräfteeinwanderung auf den Weg gebracht. Anfang 2023 soll die Gesetzgebung in den Bundestag eingebracht werden.