Korruptionsskandal im Europaparlament

„Es war kein Fehler“: EU-Parlamentspräsidentin bestreitet Einladung in Luxushotel

Roberta Metsola, Präsidentin des Europäischen Parlaments, bestreitet, mit ihrem Aufenthalt in einem Luxushotel in Frankreich einen Fehler begangen zu haben. (Archivbild)

Roberta Metsola, Präsidentin des Europäischen Parlaments, bestreitet, mit ihrem Aufenthalt in einem Luxushotel in Frankreich einen Fehler begangen zu haben. (Archivbild)

Brüssel. EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola hat ihrer Meinung nach mit der verspäteten Meldung eines von Dritten bezahlten Aufenthalts in einem französischem Luxushotel und anderer Reisen keinen Fehler gemacht. „Es war kein Fehler, kein Parlamentspräsident vor mir hat je diesen Schritt getan“, sagte Metsola dem „Handelsblatt“ (Samstag). Vor dem Hintergrund des EU-Korruptionsskandals veröffentlichte Metsola vergangene Woche Informationen zu Geschenken und zu von Dritten bezahlten Reisen - ein Großteil aus dem vergangenen Jahr.

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Metsola will „alles offenlegen“

Laut Parlamentsregeln müssen Abgeordnete von Dritten bezahlte Reisen und Geschenke spätestens zum Ende des Folgemonats melden und in einem öffentlichen Register publizieren. Laut Metsola haben die Präsidenten des Parlaments dies jedoch bislang nicht getan. Sie wolle mit dem brechen, „was üblich, was bisher Tradition war und alles offenlegen“, sagte Metsola. Sie wolle die Verantwortung übernehmen und Vorbild sein. Der ehemalige Parlamentspräsident David Sassoli hatte während seiner Amtszeit keine Reisen oder Geschenke öffentlich gemeldet.

Unter anderem geht es um eine Reise Metsolas zu einem Termin bei einer Weinbruderschaft in Frankreich, bei der die Bruderschaft für ein Fünf-Sterne-Hotel zahlte. Das Nachrichtenportal „Politico“ berichtete, dass auch ihr Mann an der Reise teilnahm - das gab Metsola nicht offiziell an. Den Parlamentsregeln zufolge hätte sie die Reise bereits Ende November des vergangenen Jahres melden müssen.

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Ob Metsola nun Konsequenzen drohen, war zunächst unklar. Theoretisch könnten Sanktionen bei Verstößen verhängt werden. Zuständig für die Umsetzung der Regeln ist eigentlich die Parlamentspräsidentin.

Im jüngsten EU-Korruptionsskandal legt die Justiz unter anderem der früheren Parlamentsvizepräsidentin Eva Kaili die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Geldwäsche und Korruption zur Last. Dabei geht es um mutmaßliche Einflussnahme aus Katar und Marokko auf politische Entscheidungen des Europaparlaments.

RND/dpa

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