Einstimmig beschlossen: Bundestag hebt Immunität von AfD-Abgeordneten Protschka auf
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Stephan Protschka (AfD) spricht bei der 33. Sitzung des Bundestags zu den Abgeordneten (Archivbild).
© Quelle: Britta Pedersen/dpa
Berlin. Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten und bayerischen AfD-Landesvorsitzenden Stephan Protschka aufgehoben. Die Genehmigung „zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse“ wurde am Donnerstag einstimmig erteilt, wie das Parlament mitteilte. Die Abgeordneten folgten einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung.
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Bundestagsabgeordnete dürfen wegen einer mutmaßlichen Straftat nur mit Zustimmung des Parlaments juristisch verfolgt werden. Sie genießen laut Grundgesetz Immunität. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann diese vom Parlament aufgehoben werden. Ein Bundestagssprecher verwies auf Nachfrage am Donnerstag an die Staatsanwaltschaft Landshut.
Wohn- und Büroräume durchsucht
Ein Sprecher der Behörde dort teilte auf Anfrage mit, dass am Donnerstag Wohn- und Büroräume eines Bundestagsabgeordneten durchsucht worden seien. Es gebe ein Ermittlungsverfahren, das aber nicht in Zusammenhang mit der Mandatsausübung des Abgeordneten stehe. Es gehe um den Anfangsverdacht der Fälschung beweiserheblicher Daten im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Vermögensberater. Es bestehe der Verdacht, dass der Mann im Jahr 2017 anlässlich der Vermittlung eines Abschlusses eines Versicherungsvertrags unrichtige Daten an die Versicherung übermittelte. Weitere Angaben machte der Sprecher nicht.
Protschka, der agrarpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, äußerte sich zunächst nicht näher zur Sache, zeigte sich auf dpa-Nachfrage aber überrascht.
RND/dpa