Wegen hoher Energiepreise

Steuersenkung, Energiepauschale, 9-Euro-Ticket: Kabinett beschließt Entlastungspaket für Bürger

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD, r), spricht mit Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, vor der Sitzung des Bundeskabinetts im Kanzleramt.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD, r), spricht mit Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, vor der Sitzung des Bundeskabinetts im Kanzleramt.

Berlin. Das Bundeskabinett hat wegen der stark gestiegenen Energiepreise ein milliardenschweres Entlastungspaket für die Bürgerinnen und Bürger beschlossen.

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Unter anderem soll die Energiesteuer auf Kraftstoffe befristet für drei Monate gesenkt werden. Einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige sollen zum Ausgleich der hohen Energiekosten eine Pauschale von einmalig 300 Euro brutto bekommen. Das Kindergeld soll einmalig um 100 Euro pro Kind angehoben werden. Ab Juni soll außerdem bundesweit für drei Monate ein 9-Euro-Monatsticket im Nah- und Regionalverkehr gelten.

Die Spitzen der Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatten sich Ende März auf dieses Entlastungspaket geeinigt. Bereits im Februar war ein erstes Paket beschlossen worden, das unter anderem die Abschaffung der EEG-Umlage über die Stromrechnung ab Juli vorsieht. Als nächstes berät der Bundestag über die Pläne.

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Auch Lindners Ergänzungshaushalt passiert das Kabinett

Das Ampelkabinett hat zudem den von Finanzminister Christian Lindner (FDP) vorgelegten Ergänzungshaushalt mit fast 40 Milliarden Euro zusätzlichen Schulden beschlossen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch in Berlin aus Regierungskreisen. Mit dem Geld soll vor allem ein Entlastungspaket finanziert werden, das bei Bürgern und Unternehmen die Folgen des Ukraine-Kriegs abmildern soll. Insgesamt will die Bundesregierung damit in diesem Jahr 138,9 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen.

Lindner plant wegen des Ukraine-Kriegs mit zusätzlichen Schulden
ARCHIV - 29.03.2022, Nordrhein-Westfalen, Erkrath: Christian Lindner (FDP), Bundesminister für Finanzen, am Rande einer Verkehrskontrollaktion auf dem Rastplatz Stindertal, A3, Fahrtrichtung Köln. Christian Lindner hat Corona. Der Finanzminister wurde in Washington positiv getestet.(zu dpa "Lindner positiv getestet") Foto: Thomas Banneyer/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der Krieg in der Ukraine zwingt Finanzminister Lindner seinen Etat zu überarbeiten. Es sind noch mehr Schulden nötig.

Der Etatentwurf für 2022 wird eigentlich bereits im Bundestag beraten, jetzt bekommt er ein nachträgliches Update. Berücksichtigt sind nun unter anderem Kosten für die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine, die geplante Senkung der Energiesteuern auf Sprit und die Energiepreispauschale von 300 Euro für einkommensteuerpflichtige Beschäftigte. Außerdem sind 5 Milliarden Euro für Wirtschaftshilfen und 1,45 Milliarden Euro für humanitäre Hilfe vorgesehen.

Ukraine-Flüchtlinge sollen ab Juni Anspruch auf Grundsicherung haben

Zudem hat das Bundeskabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf dem Weg gebracht, durch den ukrainische Geflüchtete ab Juni einen Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten sollen. Er sieht vor, dass Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ab 1. Juni Grundsicherung erhalten können - wie etwa Hartz-IV-Empfänger. Bisher erhalten sie nur geringere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bundestag und Bundesrat müssen den Entwurf noch billigen.

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Neben mehr Geld und besserem Zugang zu medizinischer Versorgung sollen sich mit dem Beschluss auch die Zuständigkeiten ändern. Die Jobcenter sind künftig zentrale Anlaufstelle für die Geflüchteten - bei Bedarf auch für die Arbeitsvermittlung.

Voraussetzung für den künftigen Bezug der Grundsicherung ist, dass die ukrainischen Geflüchteten einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt haben, im Ausländerzentralregister erfasst wurden und die sonstigen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen.

Durch die Ausweitung der Grundsicherungsleistungen ist dem Entwurf zufolge mit 200 000 neuen Bedarfsgemeinschaften und Mehrkosten von 3,4 Milliarden Euro pro Jahr zu rechnen.

RND/dpa

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