Lauterbach will mit Cannabis-Legalisierung „besseren Kinder- und Jugendschutz“ erreichen
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Die Bundesregierung hat einen weiteren Schritt in Richtung der Legalisierung von Cannabis gemacht (Symbolfoto).
© Quelle: Boris Roessler/dpa
Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Eckpunkte für eine Cannabis-Legalisierung in Deutschland beschlossen. Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm „Genusscannabis“ sollen straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in „lizenzierten Fachgeschäften“ und möglicherweise auch Apotheken ermöglicht werden.
Ob es wirklich dazu kommt, ist aber noch offen. Internationale und europarechtliche Regeln zum Umgang mit Cannabis könnten der Legalisierung in Deutschland entgegenstehen. Der rechtliche Rahmen biete „begrenzte Optionen, das Koalitionsvorhaben umzusetzen“, heißt es auch in dem vom Kabinett beschlossenen Eckpunktepapier. Genannt wird in dem Zusammenhang unter anderem das sogenannte Schengener Durchführungsübereinkommen. Ein konkreter Gesetzentwurf soll deshalb erst vorgelegt werden, wenn sich abzeichnet, dass es von der EU gegen die geplante Cannabis-Freigabe keine rechtlichen Einwände gibt. Laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach könnte dies schon im ersten Quartal 2023 möglich sein.
Eckpunkte für die Legalisierung von Cannabis beschlossen
Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.
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Besserer Jugendschutz durch Entkriminalisierung
Lauterbach sagte, er werde die heute vorgestellten Eckpunkte nicht als „großen Durchbruch in der Drogenpolitik verkaufen“. „Wir wollen nicht den Cannabis-Konsum ausweiten. Wir wollen eine Entkriminalisierung von Cannabis erwirken, um so einen besseren Kinder- und Jugendschutz zu erreichen“, erklärte der Gesundheitsminister weiter. Zudem spiele der Gesundheitsschutz eine wichtige Rolle. Aktuell gäbe es einen florierenden Schwarzmarkt und problematisches Verhalten bei Erwachsenen - Lauterbach sprach von einem „Sog der Kriminalität“. Die Drogenpolitik müsse daher erneuert werden.
„Wir wollen den Cannabis-Konsum unter Gesundheitsaspekten reformieren“, sagte er weiter. Diese stünden immer im Vordergrund. Anders als in den Niederlanden solle der Markt in Deutschland streng kontrolliert werden, führte Lauterbach mit Blick auf das Nachbarland aus. Dort ist Cannabis bereits seit Jahren legalisiert „Wir haben aus den niederländischen Erfahrungen gelernt und wollen es anders machen“, sagte Lauterbach. Er selbst habe früher eine negative Einstellung mit Blick auf Cannabis vertreten, diese aber in den letzten eineinhalb Jahren revidiert. Der Umgang mit dem Thema müsse aus Sicht des Gesundheits-Politikers in Deutschland verändert werden.
Lauterbach legt erste Eckpunkte zur Legalisierung von Cannabis vor
In Deutschland soll künftig Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein.
© Quelle: dpa
Vereinbarung im Koalitionsvertrag
SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, „die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ einzuführen. Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegten Eckpunkte sehen nun zunächst folgendes vor:
- Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.
- Der Erwerb und Besitz von maximal 20 bis 30 Gramm „Genusscannabis“ zum Eigenkonsum sollen straffrei sein unabhängig vom konkreten THC-Gehalt. Auf eine THC-Grenze soll wegen zu großen Aufwands bei möglicher Strafverfolgung verzichtet werden.
- Privater Eigenanbau wird in begrenztem Umfang erlaubt - „drei weibliche blühende Pflanzen pro volljähriger Person“. Diese müssen vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt werden.
- Der Verkauf soll in „lizenzierten Fachgeschäften“ - Zutritt erst ab 18 - und eventuell Apotheken ermöglicht werden. Werbung für Cannabisprodukte wird untersagt. Die Menge, die pro Kunde verkauft werden darf, wird begrenzt. Einen Versandhandel soll es zunächst nicht geben. Der Handel ohne Lizenz bleibt strafbar.
- „Wegen des erhöhten Risikos für cannabisbedingte Gehirnschädigungen in der Adoleszenz“ soll geprüft werden, ob es für unter 21-jährige Käufer eine THC-Obergrenze geben soll.
- Neben der Umsatzsteuer auf Verkäufe ist eine gesonderte „Cannabissteuer“ geplant, die sich nach dem THC-Gehalt richtet. Ziel ist ein Endverbraucherpreis, „welcher dem Schwarzmarktpreis nahekommt“.
- Cannabis-Produkte zum Rauchen und Inhalieren oder zur Aufnahme in Form von Kapseln, Sprays oder Tropfen sollen zum Verkauf zugelassen werden. Sogenannte Edibles, also etwa Kekse oder Süßigkeiten mit Cannabis, zunächst nicht.
- Aufklärung, Prävention, Beratung und Behandlungsangebote sollen ausgebaut werden. Es sei insbesondere notwendig, niedrigschwellige und flächendeckende Frühinterventionsprogramme zur Konsumreflexion für konsumierende Jugendliche einzuführen, heißt es in den Eckpunkten.
- Begleitend sollen Daten erhoben und analysiert werden zu den gesellschaftlichen Auswirkungen der Cannabis-Freigabe. Nach vier Jahren sollen die Regelungen bewertet und gegebenenfalls angepasst werden, vor allem mit Blick auf den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz sowie mit Blick auf die Straßenverkehrssicherheit.
Die Eckpunkte sind nur ein Zwischenschritt. Im Zuge eines Gesetzgebungsverfahrens, wenn es denn dazu kommt, können sich viele Details noch ändern.
Kritik der Grünen
Der grüne Europaabgeordnete Niklas Nienaß warf Bundesgesundheitsminister Lauterbach eine Verschleppung der geplanten Legalisierung vor. „Wenn nun von einer Vorabprüfung durch die Kommission die Rede ist, handelt es sich dabei meiner Meinung nach um eine Ausrede, um den Prozess um Jahre zu verlangsamen“, sagte Nienaß dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Denn dieses Vorgehen bietet keinerlei Rechtssicherheit, ist nicht vorgeschrieben und daher auch nicht notwendig“, betonte er. Nienaß kritisierte zudem, dass Deutschland keinen Import von Cannabis zulassen will. Das sei „äußerst problematisch, denn es ist schlichtweg unvereinbar mit dem europäischen Binnenmarkt“, betonte er. Hier bestehe ein großes Risiko für eine Klage anderer Mitgliedsstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof, warnte der Europa-Abgeordnete.
RND/dpa/tms