Justizsenatorin Kreck will Ex-AfD-Politikerin Malsack-Winkemann des Amtes entheben
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Zu den Verdächtigen, die bei der bundesweiten Razzia gegen die sogenannte Reichsbürgerszene festgenommen wurden, gehört auch die Berliner Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Malsack-Winkemann.
© Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa
Berlin. Die Berliner Justiz hat verschiedene Schritte eingeleitet, damit die inhaftierte Birgit Malsack-Winkemann dauerhaft nicht mehr als Richterin tätig sein darf. „Meine Hoffnungen sind groß, da eine neue Sachlage eingetreten ist“, sagte Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) dem „Spiegel“ (Donnerstag).
Kreck: Malsack-Winkemann mangelt es an „Verfassungstreue“
Sie hatte nach der Verhaftung der früheren AfD-Bundestagsabgeordneten bei einer Großrazzia gegen die „Reichsbürger“-Szene angekündigt, alle Instrumente nutzen zu wollen. Dazu gehören auch Eilanträge bei den Dienstgerichten. Deren Ziel ist es etwa, die Richterin des Dienstes zu entheben und deren Bezügen einzubehalten. „Eine Richterin, der es an Verfassungstreue mangelt, kann kein Recht sprechen“, sagte Kreck.
Frühere AfD-Abgeordnete Malsack-Winkemann bei Razzia in Reichsbürgerszene festgenommen
Zu den Verdächtigen, die bei der bundesweiten Razzia gegen die sogenannte Reichsbürgerszene festgenommen wurden, gehört auch eine Berliner Richterin.
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Entsprechende Schritte seien wie angekündigt erfolgt, sagte ein Justizsprecher. Unmittelbar nach der Verhaftung von Malsack-Winkemann hatte die Justizsenatorin Berufung beim Dienstgerichtshof am Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingelegt gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Dieses hatte es im vergangenen Oktober abgelehnt, die Richterin wegen ihrer politischen Reden über Flüchtlinge im Bundestag und weiterer Äußerungen in den Ruhestand zu versetzen.
Parallel wurde am Landgericht Berlin ein Disziplinarverfahren eingeleitet gegen die 58-Jährige. Außerdem wurde die Juristin aus der für Bausachen zuständigen Zivilkammer 19a ausgeschlossen.
Zum aktuellen Stand des Falles machte ein Gerichtssprecher am Donnerstag keine Angaben, weil Disziplinarverfahren „grundsätzlich nicht öffentlich“ seien.
RND/dpa