Energiekrise

Entlastungen für Bürger: Welche Maßnahmen auslaufen – und was geplant ist

Eine Gasflamme wird auf einem Küchenherd mit einem Streichholz entzündet.

Eine Gasflamme wird auf einem Küchenherd mit einem Streichholz entzündet.

Berlin. Steigende Energie­preise im Winter und höhere Lebens­haltungs­kosten durch die Inflation – viele Menschen blicken besorgt auf die kommenden Monate. Angesichts dieser Entwicklungen diskutiert die Ampel­koalition derzeit über ein neues Entlastungs­paket, das bald verabschiedet werden soll. Über die konkreten Inhalte ist sich die Bundes­regierung allerdings alles andere als einig.

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Zwei Maßnahmen­pakete hat die Regierung bereits zu Beginn des Ukraine-Krieges auf den Weg gebracht, um die steigenden Kosten zumindest ein Stück weit auszugleichen. Das Entlastungs­paket I bezog sich auf steuerliche Entlastungen und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. Mit dem Entlastungs­paket II wurden vor allem energie­politische Maßnahmen beschlossen. Doch Beschlüsse wie das 9‑Euro-Ticket und der Tank­rabatt laufen Ende diesen Monats aus.

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Aktuell geltende Entlastungen

Ein Teil der bereits beschlossenen Maßnahmen entfaltet erst bei der nächsten Steuer­erklärung seine Wirkung. So wurde der Grund­freibetrag bei der Einkommens­steuer für dieses Jahr rückwirkend um 363 auf 10.347 Euro angehoben. Zudem steigt die Pendler­pauschale ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent. Die Werbekosten­pauschale erhöht sich um 200 Euro auf 1200 Euro.

Dagegen kommt diese Entlastung zumindest für einen Teil der Bevölkerung sehr bald: Mit dem September­gehalt erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Energiepreis­pauschale 300 Euro brutto zusätzlich. Selbst­ständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommen­steuer­vorauszahlung.

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Angesichts der Kritik an der Gasumlage hat sich Bundes­finanz­minister Christian Lindner offen für mögliche Nachbesserungen gezeigt.

Bereits ab dem 1. Juli müssen Strom­kundinnen und ‑kunden zudem keine EEG-Umlage mehr zahlen, ein halbes Jahr früher als von der Bundes­regierung ursprünglich geplant.

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Diese Maßnahmen gelten ab September nicht mehr

Die wohl am meisten diskutierten Maßnahmen, das 9‑Euro-Ticket für den Nahverkehr und der Tank­rabatt, laufen Ende August nach drei Monate Laufzeit aus.

Sofort und einmalig wirksam war der Bonus von 100 Euro auf das Kinder­geld im Juli. Zudem erhielten Hartz-IV-Empfängerinnen und ‑Empfänger einmalig einen Zahlung von 200 Euro sowie einen monatlichen Sofort­zuschlag von 20 Euro pro Kind.

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Diese Entlastungen sollen kommen

Aktuell ringt die Ampel­koalition um ein drittes Entlastungs­paket. Es soll in „wenigen Tagen“ auf dem Tisch liegen, wie SPD-General­sekretär Kevin Kühnert am Freitag erklärte.

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Bundes­kanzler Olaf Scholz kündigte bereits die Senkung der Mehrwert­steuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent an. Mit dem Schritt sollen die Gaskunden und ‑kundinnen insgesamt deutlich stärker entlastet werden als sie wohl durch die zuvor angekündigte staatliche Gasumlage belastet werden. Er erwarte von den Unternehmen, dass sie die Steuer­senkung eins zu eins an die Verbraucher weitergäben, sagte Scholz. Der ermäßigte Mehrwert­steuersatz soll so lange gelten, wie die Gasbeschaffungs­umlage erhoben werden wird, also bis zum 31. März 2024.

Gesichert ist, dass das alte Hartz-IV-System im kommenden Jahr in ein Bürgergeld mit höheren Regel­sätzen umgewandelt wird. Zudem soll es in 2023 eine Wohngeld­reform geben.

ARCHIV - 13.01.2014, Köln: ILLUSTRATION - Ein gefülltes Bierglas. Am 7. August wird der Internationale Tag des Bieres gefeiert. (zu dpa «Von Konterbier und Weltmeistern: Mythen um den Gerstensaft» - Wiederholung vom 31.07.2020) Foto: picture alliance / Marius Becker/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

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Über diese Entlastungen wird diskutiert

Weitere Vorschläge zur Entlastung reichen von weiteren Einmal­zahlungen für bestimmte Gruppen bis hin zu einer großen Steuer­reform. Ein von Finanz­minister Christian Linder (FDP) vorgelegter Entwurf sieht Steuer­erleichterung vor, bei denen der Einkommens­steuer­tarif an die Inflations­rate angepasst werden soll. Damit soll der sogenannten kalten Progression entgegen­gewirkt werden, bei der Gehalts­erhöhungen durch die Inflation aufgefressen werden, da bei höheren Einkommen auch ein höherer Steuer­satz gilt. Kritisiert wird an diesem Vorstoß, dass viel Verdienende davon am meisten profitieren würden.

Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, würden stattdessen mehr von Vorschlägen wie einer Erhöhung des Kinder­geldes profitieren.

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Von verschiedenen Seiten diskutiert wird zudem ein Gaspreis­deckel: Die Gewerkschaft IG Metall forderte am Samstag einen Preis­deckelung für Gas und Strom. Der Vorsitzende Jörg Hofmann sprach sich zudem für eine zweite Energiepreis­pauschale aus. Sie müsse neben Beschäftigten auch Rentnerinnen und Rentnern sowie Studierenden helfen.

Auch die Linke fordert einen Gaspreis­deckel, bei dem die Haushalte ein bestimmtes Kontingent an Gas kosten­günstig erhalten. Finanziert werden soll dies aus den Einnahmen einer Übergewinn­steuer für Energie­konzerne. Niedersachsens Wirtschafts­minister Bernd Althusmann sprach sich kürzlich ebenfalls für einen Preis­deckel für Strom und Gas aus. „Die Strom­preise galoppieren davon, die monatlichen Abschläge verdreifachen sich zum Teil gerade“, begründete Bernd Althusmann (CDU) diesen Vorschlag gegenüber der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (HAZ). Die Union fordert dagegen einen Gasbasispreis.

Zur Debatte stehen außerdem eine weitere Erhöhung der Pendler­pauschale, ein Anschlus­sangebot für das 9‑Euro-Ticket sowie eine Erhöhung des Bürger­geldes.

Bundes­kanzler Olaf Scholz hatte am Donnerstag angekündigt, die Regierung werde rasch einen Vorschlag machen – und dieses Mal sollten auch Rentnerinnen und Rentner besonders von den Hilfen profitieren. Auch Finanz­minister Christian Lindner (FDP) versicherte in der ZDF-Sendung „Maybrit Illner“: „Wir werden noch vor Oktober Klarheit haben über das Entlastungs­paket für den Winter.“

Mit Informationen der dpa

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