Prozess um Berliner Clanchef und Bushido: Manager als Zeuge geplant

Im Prozess gegen Clanchef Arafat Abou-Chaker um mutmaßliche Straftaten zum Nachteil von Rapper Bushido will das Berliner Landgericht mit der Zeugenbefragung eines Musikmanagers beginnen (Archivbild).

Im Prozess gegen Clanchef Arafat Abou-Chaker um mutmaßliche Straftaten zum Nachteil von Rapper Bushido will das Berliner Landgericht mit der Zeugenbefragung eines Musikmanagers beginnen (Archivbild).

Berlin. Im Prozess gegen Clanchef Arafat Abou-Chaker um mutmaßliche Straftaten zum Nachteil von Rapper Bushido will das Berliner Landgericht mit der Zeugenbefragung eines Musikmanagers beginnen. Allerdings werde es zunächst um die Frage gehen, ob dem Zeugen ein Auskunftsverweigerungsrecht zustehe, kündigte der Vorsitzende Richter am Montag an. Bei dem zum 5. Mai geladenen Zeugen handelt es sich um einen Musikmanager, der einer anderen arabischstämmigen Großfamilie angehört.

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Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Rapper Bushido im September 2017 die Beziehungen zu seinem langjährigen Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker aufgelöst habe. Der 45-jährige Hauptangeklagte habe dies nicht akzeptieren wollen und von dem Musiker unberechtigt eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert. Bushido sei bedroht, beschimpft, im Januar 2018 in einem Büro eingesperrt und mit Wasserflasche und Stuhl attackiert worden.

Drei Brüder des Clanchefs mitangeklagt

Die Staatsanwaltschaft wirft Arafat Abou-Chaker Beleidigung, Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung und gefährliche Körperverletzung vor. Mitangeklagt sind drei Brüder des Clanchefs.

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Bushido hatte an 25 Tagen in dem seit August 2020 laufenden Prozess als Zeuge Rede und Antwort gestanden. Nach seiner Trennung von Arafat Abou-Chaker soll für einige Zeit der nun erwartete Zeuge an seiner Seite gewesen sein. Ein Rechtsanwalt des Musikmanagers soll bereits angekündigt haben, dass seinem Mandanten aus seiner Sicht ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht zustehe. Hintergrund sei ein anderes Strafverfahren. Der Prozess wird am 5. Mai fortgesetzt.

RND/dpa

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