“Nichts falsch gemacht” - Gericht verhandelt über totes Sportpferd

Dem Tierarzt werden keine guten Chancen vorhergesagt. (Symbolbild)

Dem Tierarzt werden keine guten Chancen vorhergesagt. (Symbolbild)

München. Donna Asana war auf dem besten Weg, eines Tages an den Olympischen Spielen teilzunehmen. Das sei ein "realistisches Ziel" gewesen, sagte der Vorsitzende Richter des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) am Donnerstag. Das wertvolle Sportpferd ist zu einem Fall für die bayerische Justiz geworden, weil es sich im Jahr 2010 einen Husten eingefangen hatte und nach einer ärztlichen Behandlung gestorben war. Die Halterin von Donna Asana, eine Dressurreiterin, hatte dem Tierarzt daraufhin Fehler vorgeworfen und ihn auf Schadenersatz verklagt.

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In der Gerichtsverhandlung erklärte der Veterinär: "Ich habe rein medizinisch nichts falsch gemacht." Er hatte das hustende Pferd, das bereits an zahlreichen Turnieren teilgenommen hatte, auf dem Reiterhof der Besitzerin in Österreich behandelt. Dazu verabreichte der Arzt der Stute unter anderem homöopathische Mittel über Blut, das er dem Tier zuvor entnommen hatte und mitsamt der Präparate wieder injizierte. Innerhalb weniger Minuten krampfte Donna Asana und brach zusammen. Als Todesursache wurde ein anaphylaktischer Schock festgestellt.

Richter macht dem Tierarzt kaum Hoffnung

Das OLG stellte fest, dass es "unstreitig" keine Aufklärung der Halterin gegeben habe, welche Risiken die homöopathische Behandlung berge. Der Tierarzt erklärte, alleine das Stechen einer Nadel könne bei Pferden zum Tod führen. Eine neuerliche, umfängliche Risiko-Aufklärung vor jeder Spritze koste sehr viel Zeit und sei deswegen kaum möglich.

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Die Richter am OLG machten dem Mediziner kaum Hoffnung auf Erfolg seiner Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts München II. Sie rieten ihm deswegen, seine Berufung innerhalb einer Woche zurückzuziehen - ansonsten müsste er im schlimmsten Fall 1,5 Millionen Euro Schadenersatz an die Pferdehalterin zahlen. Das Landgericht hatte den Tierarzt zu einer Zahlung von 250 000 Euro verurteilt. Eine Entscheidung will das OLG am 9. Januar verkünden.

RND/dpa

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