Junge in Sack erstickt: Aussage von angeklagter Mutter erwartet

Der Angeklagten (rechts) wird vorgeworfen, ihren vierjährigen Sohn am 17. August 1988 aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Sie soll ihr Kind in einem verschnürten Sack in die Obhut einer bereits im September 2020 verurteilten mutmaßlichen Sektenchefin gegeben haben, die dem Kind nach dem Leben getrachtet haben soll.

Der Angeklagten (rechts) wird vorgeworfen, ihren vierjährigen Sohn am 17. August 1988 aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Sie soll ihr Kind in einem verschnürten Sack in die Obhut einer bereits im September 2020 verurteilten mutmaßlichen Sektenchefin gegeben haben, die dem Kind nach dem Leben getrachtet haben soll.

Hanau. Am zweiten Tag des Prozesses um den gewaltsamen Tod eines Vierjährigen wird an diesem Montag (9.30 Uhr) mit der Aussage der angeklagten Mutter vor dem Landgericht Hanau gerechnet. Die Staatsanwaltschaft wirft der 60-Jährigen vor, ihren Sohn am 17. August 1988 aus niedrigen Beweggründen ermordet zu haben. Die Deutsche soll den Jungen in einen Sack gesteckt, diesen oben zugeschnürt und in die Obhut einer mutmaßlichen Sekten­anführerin gegeben haben. Das Kind soll ohnmächtig geworden und an seinem Erbrochenen erstickt sein.

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Laut Staatsanwaltschaft soll die mittlerweile 74 Jahre alte mutmaßliche Sekten­anführerin der Mutter eingeredet haben, dass ihr Sohn die „Reinkarnation Hitlers, ein Machtsadist und von den Dunklen besessen“ sei und zudem prophezeit haben, dass der Junge bald „vom Alten“ geholt werde – eine Bezeichnung für Gott in der Gemeinschaft. Die Mutter habe gewusst, dass die mutmaßliche Sektenchefin ihrem Kind nach dem Leben getrachtet habe, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Auch sei der 60-Jährigen bewusst gewesen, dass die 74-Jährige den Jungen sterben lassen würde, um ihre Voraussage zu bestätigen und so ihre Machtposition zu stärken. Damit habe sie den Tod des kleinen Jungen billigend in Kauf genommen.

Tod wurde zunächst für Unfall gehalten

Die mutmaßliche Sekten­chefin war vor rund einem Jahr wegen Mordes an dem Kind vom Landgericht Hanau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Da sie gegen das Urteil in Revision gegangen ist, über die noch nicht entschieden wurde, ist es nicht rechtskräftig. Zum Prozessauftakt hatten die Verteidiger der Mutter unter anderem eine Vorverurteilung ihrer Mandantin kritisiert. Man habe erst mit monatelanger Verzögerung Einsicht in sichergestellte Beweismittel erhalten, sagte Rechtsanwältin Wiebke Otto-Hanschmann. Zudem sei ihre Mandantin als Zeugin ohne Rechtsbeistand vernommen worden.

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Ermittler hatten den Tod des Jungen lange Jahre für einen Unfall gehalten, erst 2015 war der Fall nach Hinweisen von Sekten­aussteigern wieder aufgerollt worden.

RND/dpa

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