Für „normgerechten Spracherwerb“: Gendersprache gehört laut Senat nicht an Berliner Schulen
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Die sogenannte Gender-Sprech- und Schreibweise hat laut Senat an Berliner Schulen nichts zu suchen.
© Quelle: dpa
Berlin. Die sogenannte Gender-Sprech- und Schreibweise hat laut Senat an Berliner Schulen nichts zu suchen. Die Schulen müssten sich an die Lehrpläne halten, „damit wird unter anderem der normgerechte Spracherwerb und -gebrauch sichergestellt“, antwortete die Senatsbildungsverwaltung auf eine Anfrage von CDU-Abgeordneten. Abweichende Normen, die die Verwendung von Binnen-Stern, Binnen-I oder anderen sprachlichen Genderformen regelten, existierten nicht.
Gemeint sind damit Schreib- und Sprechweisen wie PolitikerInnen, Expert*innen, Demonstrant_innen oder Studierende. Beim Sprechen wird bei vielen dieser Formen eine kurze Pause eingefügt. Befürworterinnen und Befürworter sehen darin eine Möglichkeit, gleichermaßen Männer und Frauen zu bezeichnen.
Amtliche Rechtschreibung nicht negativ bewerten
Der Senat schreibt weiter, es würden zwei Briefe von Eltern vorliegen, in denen die Gender-Sprechweise von Lehrern oder Lehrerinnen an der Schule des Kindes kritisiert werde. Außerdem gebe es die Eingabe eines Schülers, der die Verwendung des Gender-Sternchens an seiner Schule bemängele. Bekannt seien bei dem Thema „lediglich nicht repräsentative Einzelfälle“.
Man gehe aber grundsätzlich davon aus, dass Lehrerinnen und Lehrer die schriftliche Unterrichtssprache mit den „allgemeinverbindlichen Vorgaben der deutschen Rechtschreibung“ verwenden. Wenn Schülerinnen und Schüler die amtliche Rechtschreibung verwendeten, dürfe das nicht negativ bewertet werden. Der Umgang mit Gendersprache könne aber als gesellschaftlich kontroverses Thema im Unterricht behandelt werden.
RND/dpa