Nach Schüssen auf Anwalt

Früherer Multimillionär und Stadtplanerbe Falk muss hinter Gitter

Der frühere Multimillionär Alexander Falk (r) wartet zusammen mit seinem Verteidiger in einem Gerichtssaal.

Der frühere Multimillionär Alexander Falk (r) wartet zusammen mit seinem Verteidiger in einem Gerichtssaal.

Berlin. Der frühere Börsenstar und Multimillionär Alexander Falk (53) muss wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung hinter Gitter.

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Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat an diesem Donnerstag die von Falk beantragte Revision eines Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main aus dem Jahr 2020 gegen ihn verworfen. Das Urteil – eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten – ist damit rechtskräftig.

Bis zum Frankfurter Urteil hatte Falk 22 Monate in Untersuchungshaft gesessen. Diese Zeit wird auf die verhängte Haftstrafe angerechnet. Eine Aussetzung der restlichen Haft zur Bewährung ist normalerweise erst möglich, wenn zwei Drittel der Strafe abgesessen sind.

Damit findet eine lange Geschichte mit tragischem Ausgang sein juristisches Ende. Der Erbe des Falk-Stadtplan-Verlegers Gerhard Falk und dessen zweiter Frau Evelyn hatte 2000 mit dem Börsengang und der Übernahme des Internetdienstleisters Ision durch den britischen Konkurrenten Energis Millionen verdient.

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Doch bereits zwei Jahre nach Börsengang gingen Ision und Energis pleite. Energis gab dem Großaktionär des Schweizer Ision-Mehrheitseigners Distefora Holding die Schuld an der Insolvenz: Alexander Falk. Er soll mit Scheinumsätzen in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro den Übernahmekurs künstlich in die Höhe getrieben zu haben.

Falk wurde nach langem Prozess im Mai 2008 zu vier Jahren Haft wegen versuchten gemeinschaftlichen Betruges und Bilanzfälschung verurteilt und im August 2011 nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftstrafe entlassen.

Doch es kam mehr auf ihn zu: die Wertpapierhandels- und Investmentbank Hornblower Fischer AG, deren Mehrheitsgesellschafter Falk war, musste als Folge der Ermittlungen Insolvenz beantragen. 2012 wurde der Unternehmer zudem zur Zahlung von 209 Millionen Euro Schadensersatz an die Insolvenzverwaltung von Energis verurteilt.

Im Revisionsverfahren war es um den Überfall auf einen Frankfurter Anwalt im Februar 2010 gegangen, der für Energis weitere Schadensersatzforderung gegen Falk geltend machen wollte. Der durch einen Schuss schwer verletzte Jurist hatte noch am Tatort gegenüber der Polizei den Verdacht geäußert, dass Falk der Auftraggeber gewesen sei.

Aber erst acht Jahre später, am 4. September 2018, wurde Alexander Falk in Hamburg-Altona festgenommen. Es ging um den Verdacht der versuchten Anstiftung zum Mord an dem Frankfurter Anwalt.

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Er soll aus Wut und Rache Kriminelle beauftragt haben, einen Wirtschaftsanwalt anzuschießen. Die Anklage stützte sich auf einen umstrittenen Tonbandmitschnitt und einen zwielichtigen Belastungszeugen. Im August 2019 begann der Prozess vor dem Landgericht Frankfurt.

Am 9. Juli 2020 fiel das Urteil: viereinhalb Jahre Haft wegen Anstiftung zu gefährlicher Körperverletzung. Falk beteuerte seine Unschuld, seine Anwälte gingen in Revision. Das Ende ist bekannt.

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