Acht Jahre Haft: Mitschüler wegen Mord an 15-jähriger Anastasia aus Salzgitter verurteilt
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/HVJEFLPILRAUDGHSSED6MKOOXQ.jpeg)
Der zum Tatzeitpunkt 14-Jährige wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.
© Quelle: Julian Stratenschulte/dpa
Braunschweig. Im Prozess um den gewaltsamen Tod der 15-jährigen Anastasia aus Salzgitter ist der Angeklagte wegen Mordes zu einer Jugendfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Braunschweig am Dienstag mit. Der zum Tatzeitpunkt 14-Jährige wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Die Verhandlung war nicht öffentlich.
Angeklagt war der Jugendliche wegen heimtückischen Mordes. Gemeinsam mit einem 13 Jahre alten Mitschüler soll er die Jugendliche am 19. Juni auf einem verwilderten Grundstück in Salzgitter erstickt und ihre Leiche in einem Gebüsch versteckt haben.
Verteidigung plädierte auf Freispruch
Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Justizkreisen erfuhr, hatte die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Vertreter der Nebenklage wollten demnach ein Jahr mehr.
Die Verteidigung will den Schuldspruch prüfen lassen. „Wir haben gegen das Urteil bereits Revision eingelegt“, sagte Anwalt Thilo Schäck am Dienstag im Landgericht Braunschweig.
Im Verfahren hatte der Verteidiger nach eigenen Angaben einen Freispruch gefordert und vorgetragen, dass der Angeklagte die Tat nicht begangen habe. Zu der Haftstrafe sagte Schäck. „Das ist natürlich ein schwarzer Tag für meinen Mandanten, auch für seine Eltern.“ Die Verhandlung und das Urteil waren nicht öffentlich.
Der Mittäter war zum Tatzeitpunkt noch nicht strafmündig und wurde kurz nach der Tat mit Zustimmung der Eltern in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Er ist mittlerweile 14 Jahre alt.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben das Opfer und die Täter einen russischen Migrationshintergrund. Die 15-Jährige war russische Staatsangehörige, die Täter haben die deutsche und russische Staatsangehörigkeit.
RND/dpa