Gutachten von ehemaligen Verfassungsrichter für VW sieht keinen Klagegrund
Keine Grundlage zur Klage: Ein vom Volkswagen-Konzern in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten sieht keine rechtlichen Gründe, die die Klimaklage gegen Volkswagen möglich machen könnten.
Gegen Volkswagen wird vor den Oberlandesgerichten Hamm und Braunschweig geklagt. Greepeace und die Kläger fordern ein sofortiges Verbrenner-Aus. Ein von VW beauftragtes Gutachten sieht keine rechtliche Grundlage.
Wolfsburg. Vor den Oberlandesgerichten in Braunschweig und Hamm werden bald die Klimaklagen von Greenpeace gegen den Volkswagen verhandelt. Das Ziel der Kläger: Volkswagen soll von Zivilgerichten der Verkauf von Verbrennermodellen untersagt werden und der Konzern zu erheblichen Emissionsreduzierungen verpflichtet werden. Volkswagen hat zu der Rechtmäßigkeit dieser Zivilklagen jetzt ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dabei kommt der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Professor Udo di Fabio zu dem Ergebnis, dass diese Klagen keine Grundlage im Recht haben. Darüber informierte der Konzern jetzt in Gesprächsrunde mit Journalisten. Egal wie das Urteil an den beiden Oberlandesgerichten ausfallen wird, rechnet der Konzern aber mit einem Gang durch alle Instanzen.