Das Urteil des Landgerichts Braunschweig zur Bezahlung von VW-Betriebsräten könnte weitreichende Folgen haben. Sowohl der Betriebsrat als auch Volkswagen halten die Auffassung der Richter für falsch.
Wolfsburg. 750.000 Euro jährlich verdiente der ehemalige VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh in Spitzenzeiten. Zu viel, wie das Landgericht Braunschweig in seiner Urteilsbegründung zu einem Untreue-Prozess gegen zwei ehemalige VW-Personalmanager klarstellte. Die damals Angeklagten sind strafrechtlich aus dem Schneider, das Gericht konnte keinen Vorsatz für die Überbezahlung erkennen, für die Mitbestimmung und auch die Unternehmen könnte das Urteil aber weitreichende Folgen haben.
Zur Bezahlung von Betriebsräten sind die Regelungen in Deutschland, freundlich gesagt, schwammig. Als Grundlage gilt das Betriebsverfassungsgesetz aus dem Jahr 1972. Dort ist lediglich festgelegt, dass Betriebsräte weder bevorteilt, noch benachteiligt werden dürfen. Eine genaue Definition, was das gerade in Bezug auf das Gehalt bedeutet, fehlt. Das Landgericht folgte der strengstmöglichen Interpretation des Gesetzes, die auch schon die Staatsanwaltschaft mit ihrer Klage vertrat.