Der frühere Vorsitzende des Volkswagen-Betriebsrates, Bernd Osterloh, hat in Spitzenjahren 750 000 Euro verdient. Zu viel? Ja, sagt die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Braunschweig. Nein, weisen die früheren Personalmanager Karlheinz Blessing und Horst Neumann die Vorwürfe zurück. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.
Wolfsburg/Braunschweig. Eine Verantwortung wie ein Top-Manager, aber eine Bezahlung wie früher am Band? Genau das wäre laut einem der Angeklagten die Folge gewesen, wenn der langjährige Betriebsratschef Bernd Osterloh schon vor dem jüngsten Wechsel zur VW-Lkw-Sparte Traton nicht mehr für sein Amt kandidiert hätte – und die Leitung dazu übergegangen wäre, ihn auf das Gehalt bei Karrierebeginn zurückzustufen. Wie viel Belegschaftsvertreter auf Basis welcher Regeln verdienen dürfen, beschäftigt seit Dienstag das Landgericht Braunschweig. In dem Strafprozess geht es um den Vorwurf der Untreue. sIm Fall einer Verurteilung ist Untreue im besonders schweren Fall mit sechs Monaten bis zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Er wird am Mittwoch fortgesetzt.
Fünf Betriebsräte sollen überzogene Vergütungen bekommen haben