Ortsratssitzung

Straßenreinigungs-Gebühren: Härtefall in Neindorf

Straßenreinigungs-Gebühren: Ein Haus- und Grundbesitzer in Neindorf soll für die Reinigung der Bushaltebucht bezahlen.

Straßenreinigungs-Gebühren: Ein Haus- und Grundbesitzer in Neindorf soll für die Reinigung der Bushaltebucht bezahlen.

Neindorf. Die geänderten Gebührensätze, neue Routen und verkürzte Zyklen bei der Straßenreinigung erhitzen weiterhin die Gemüter vor allem in den Wolfsburger Ortsteilen. In der Einwohnerfragestunde der Ortsratssitzung Almke/Neindorf wurde Stadtkämmerer Werner Borcherding mit Klagen aus der Bevölkerung konfrontiert. „Betroffene Einwohner haben nach wie vor die Möglichkeit, begründete Einwendungen einzureichen beziehungsweise sich über die Gründe der Gebühren informieren zu lassen“, sagte Borcherding.

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Fegen der Bushaltestelle ist gebührenpflichtig

Kritik wurde unter anderem laut, weil auch für die Reinigung von Kreis- und Landesstraßen bezahlt werden muss, die rechts und links von Ackerflächen umgrenzt sind. In einem besonderen Fall bewies der Stadtrat aber absolute Bürgernähe und erklärte sich zum persönlichen Gespräch mit einem Neindorfer Hauseigentümer bereit. Der Mann – seinen Namen möchte er nicht nennen – war völlig perplex, als er dieser Tage den Gebührenbescheid erhielt. Demnach soll er dafür bezahlen, wenn in Neindorf die Bushaltestelle gefegt wird.

„Neindorf braucht die Haltestelle“

Seit 1977 hat der Haus- und Grundstücksbesitzer auf Bitten der Stadt einige Meter seines Anwesens zum Symbolpreis zur Verfügung gestellt, damit in der Straße „Zum Hasenwinkel“ eine Bushaltebucht entstehen konnte. Er sei stets davon ausgegangen, dass dieser Bereich abgezogen werde, wenn die Frontlänge seines Anwesens zur Gebührenberechnung herangezogen werde. Doch er muss zahlen, auch für die Haltebucht. Gespräche mit der Verwaltung brachten bisher keinen Erfolg. Dennoch denkt der Grundbesitzer nicht daran, das Abkommen mit der Stadt zu kündigen: „Das geht doch nicht, Neindorf braucht doch die Haltestelle.“

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Von Burkhard Heuer

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