Ein Bio-Bauer aus Nordrhein-Westfalen will den Autokonzern VW rechtlich zwingen, mehr für den Klimaschutz zu tun. Am Freitag gab es eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Detmold. Das Gericht äußerte sich skeptisch zu der Klage und forderte Nachbesserungen.
Wolfsburg/Detmold. Im Fall der Klimaklage eines Bio-Bauern gegen den Autobauer VW hat sich das Landgericht Detmold in einer mündlichen Verhandlung kritisch zu der Klage geäußert. Zum eingeforderten Recht auf Erhalt „treibhausgasbezogener Freiheit“ sagte der Vorsitzende Richter Manfred Pohlmeier am Freitag: „Was soll das sein? Was ist damit konkret gemeint?“. Die Kammer habe Zweifel, ob ein solches Recht anerkannt werden könne.
Der von der Umweltschutzorganisation Greenpeace unterstützte Landwirt aus dem nordrhein-westfälischen Detmold will mit dem Zivilprozess erreichen, dass VW mehr für den Klimaschutz unternimmt. Der Autokonzern soll unter anderem ab 2030 keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren mehr verkaufen dürfen. Kläger Ulf Allhoff-Cramer (61) macht laut Greenpeace geltend, dass VW als zweitgrößter Autobauer der Welt mitverantwortlich sei für erhebliche Schäden an seinem Hof und dem zugehörigen Wald. Der Landwirt hat laut Gericht die Klage damit begründet, dass der Autokonzern ihn durch die klimabezogenen Folgen seiner Geschäftstätigkeit in zentralen Rechtsgütern wie Eigentum, Gesundheit und dem Recht auf Erhalt „treibhausgasbezogener Freiheit“ beeinträchtige.