Vor dem Verwaltungsgericht in Braunschweig geht es in der kommenden Woche um die Hundesteuer in Wolfsburg. Zwei Mitglieder der Jägerschaft haben geklagt, weil sie für Hunde, die für die Jagd ausgebildet und dabei eingesetzt werden, keine Steuern mehr zahlen wollen. Und damit stehen sie nicht allein.
Wolfsburg. Töffel vom Bornbruchsmoor ist ein niedlicher Dackel mit besonderen Fähigkeiten. Töffel ist ein Zweithund – das heißt, dass sein Halter Ralph Schräder für ihn laut Satzung der Stadt Wolfsburg den erhöhten Hundesteuersatz zahlen muss. Das will er aber nicht mehr. Er will für Töffel gar nichts bezahlen, denn der ist ein sogenannter „brauchbarer Hund“: ausgebildet und offiziell geprüft für die Jagd.
Ralph Schräder ist Vorsitzender der Jägerschaft in Wolfsburg. Gegen die Stadt geklagt hat zudem Michael Hengstmann, stellvertretender Leiter des Hegerings Hasenwinkel. Grund: Ihre ehrenamtliche Tätigkeit und auch ihre Hunde dienten dem Gemeinwohl, betont Schräder. Zudem seien Jäger quasi verpflichtet, Hunde zu halten. Er erläutert: „Es geht um §4 des Niedersächsischen Jagdgesetzes.“