Urteil am Verwaltungsgericht
Es ist ein erster Sieg für die Windkraft Ehmen GbR: Die generelle Höhenbegrenzung von Windkraftanlagen in Wolfsburg auf 100 Meter reicht nicht aus, um eine Genehmigung zu versagen. Das müsse im Einzelfall begründet werden, entschied die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht.
Wolfsburg/Ehmen.Die Stadt Wolfsburg hat den Prozess um Windkraftanlagen vor dem Verwaltungsgericht in Braunschweig verloren. Der Vorsitzende Richter Dr. Torsten Baumgarten verkündete das Urteil der Kammer, wonach die Entscheidung der Stadt, der Windkraft Ehmen GbR eine Genehmigung für eine neue Anlage zu versagen, weil in Wolfsburg eine generelle Höhenbegrenzung von Windrädern auf 100 Metern gilt, rechtswidrig ist. Denn: Windräder sind überall privilegiert, wo es keinen Bebauungsplan gibt.
Geklagt hatte die Windkraft Ehmen GbR. Die besagte Höhenbegrenzung, die im Flächennutzungsplan der Stadt Wolfsburg festgelegt wurde, war ein Grund dafür, dass die Betreiber-Gesellschaft keine Genehmigung für eine neue Anlage bekam. Ein mehr als 200 Meter hohes, neues Windrad sollte die alten Windräder ersetzen – und allein fast doppelt so viel Strom produzieren wie alle drei Vorgänger zusammen.