Manche Beobachter hatten schon vermutet, dass dem späten Beginn ein frühes Ende folgen könnte. Doch der gerade gestartete Betrugsprozess gegen ehemalige Manager von VW rund um „Dieselgate“ läuft in der bisherigen Form weiter. Eine zentrale Figur fehlt nach wie vor.
Braunschweig.Es bleibt dabei: Der frühere VW-Konzernchef Martin Winterkorn muss im Diesel-Betrugsprozess gegen ehemalige Führungskräfte zunächst nicht am Landgericht Braunschweig erscheinen. Die kürzlich eröffnete Hauptverhandlung, in der auch vier andere Manager und leitende Ingenieure angeklagt sind, wird vorerst ohne den Ex-Vorstandsvorsitzenden weitergehen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Braunschweiger Oberlandesgerichts (OLG), die am Mittwoch bekannt wurde. Winterkorn behält in dem Strafkomplex damit den Status eines „gesondert Verfolgten“.
Vorangegangen war eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft. Die Ankläger wollten den langjährigen VW-Chef zeitnah im Gericht sehen und hatten einen Abtrennungsbeschluss des Landgerichts zu dessen Sitzungen kritisiert. Nun wies das OLG als übergeordnete Instanz die Einwände aber zurück. Die ersten Verhandlungstermine mit Winterkorn dürften also erst für einen späteren, aktuell noch offenen Zeitpunkt terminiert werden. Grund für die Abspaltung war, dass der einstige Topmanager nach einer Hüft-OP als nicht vernehmungsfähig gilt.