Badeland: Mädchen (11) ans Gesäß gefasst
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Sexueller Übergriff im Badeland. Weil er einem elfjährigen Mädchen ans Gesäß gefasst hatte, verurteilte das Amtsgericht einen 53-Jährigen nun zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe.
© Quelle: Foto: Archiv
Wolfsburg.Der Vorfall ereignete sich Ende Oktober letzten Jahres auf einer so genannten Sprudelliege. Rein „aus Schabernack“ habe er dem Kind in den Po gezwickt, wollte der Angeklagte dem Gericht weismachen - was ihn dazu bewogen habe, wisse er selbst nicht. Zuvor hatte der Mann dem Mädchen Komplimente gemacht, wie schön doch dessen Schwimmflügel in Gestalt einer Meerjungenfrauen-Flosse seien: „Das war schon ein Hingucker“, schwärmte er auch in seiner Aussage vor der Jugendrichterin.
Statt „Schabernack“ sahen Staatsanwalt, Nebenklage und Gericht eindeutig eine sexuelle Absicht in der unsittlichen Berührung. Weitere Indizien sprachen gegen den 53-Jährigen. Laut Anklage soll er auch der zehnjährigen Schwester des elfjährigen Mädchen an Brust und Po gefasst haben, was der Mann aber abstritt; um dem durch den Vorfall ohnehin stark belasteten Kind eine Aussage zu ersparen, wurde dieser Anklagepunkt eingestellt. Und: 2011 hatte der Angeklagte bereits ein Verfahren wegen Kinderpornografie am Hals, weil ihm auf einer Internetplattform „abartige Bilder“ zugeschickt worden waren, wie er selbst einräumte; dieses Verfahren war gegen Geldauflage eingestellt worden.
Jetzt gab‘s sechs Monate auf Bewährung und 1000 Euro Geldauflage. Und die mehr als eindringliche Ermahnung der Richterin, so etwas dürfe nie, nie wieder vorkommen.
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