Gifhorns Kreiswahlleitung und die Gemeindewahlleitungen im Landkreis befassen sich am 3. November mit den Abläufen der jüngsten Kommunalwahl. Thema werden auch die fehlerhaften Briefwahlunterlagen sein. Dass dieses Gespräch stattfinden soll, hat die Sassenburger BIG dazu veranlasst, von einem Wahleinspruch abzusehen.
Sassenburg. Bei der Kommunalwahl am 12. September waren im Wahlbereich 6 für die Samtgemeinde Wesendorf und die Gemeinde Sassenburg bei der Briefwahl rund 3000 Stimmzettel mit einem Druckfehler ausgegeben worden, von denen bereits ein Teil von den Wählerinnen und Wählern zurückgesendet worden war, bevor der Fehler auffiel. Die BIG Sassenburg hatte daraufhin erklärt, sie würde sich den Schritt offenhalten, Wahleinspruch einzulegen. Am Donnerstag nun erklärte die BIG, doch von einem Wahleinspruch abzusehen.
„Bei sechs Kandidierenden unserer Wählergemeinschaft fehlte der Kreis für die Abgabe der dritten Stimme. In einem Hin und Her hatte die Landeswahlleitung zunächst alle bereits abgegebenen Stimmzettel für ungültig erklärt, aber die Entscheidung nach einer Woche widerrufen. Für beide Entscheidungen liegt bis heute keine Begründung vor“, blickt die BIG auf die Vorfälle zurück. Und: „Daher ist es wichtig, eindeutige Regelungen zu schaffen, um keinen Spielraum für individuelle oder willkürliche Entscheidungen zu schaffen“, fordert die Wählergemeinschaft um ihren Sprecher Andreas Kautzsch.