Polizei sucht Zeugen: Weißer VW e-up! in Gifhorn stark beschädigt
/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/M7U44COXFOO7JGJWORMDPOVJJI.jpg)
Spurensuche nach einer Unfallflucht: Immer wieder muss Gifhorns Polizei ermitteln.
© Quelle: Sebastian Preuß
Gifhorn. Einen erheblichen Schaden verursachte ein Unbekannter am vorigen Freitag, 20. Mai, ohne sich anschließend darum zu kümmern. Zwischen 13.15 und 14.45 Uhr war ein weißer VW e-up! an der Frontstoßstange so erheblich beschädigt worden, dass die Werkstatt den Schaden auf etwa 2.000 Euro bezifferte.
Das richtige Verhalten nach einem Unfall
Schnell ist es passiert: Beim Ausparken hat die Stoßstange des eigenen Autos den Kotflügel des Nachbarn erwischt. Oder ein Seitenspiegel ist beschädigt. Muss ja nicht immer gleich der riesengroße Schaden sein. Trotzdem begeht Unfallflucht, wer sich einfach so aus dem Staub macht – und das ist eine Straftat. Einen Zettel mit den Kontaktdaten zu hinterlassen, reicht da nicht. Gifhorns Polizeisprecher Christoph Nowak erklärt, wie man sich als Verursacher richtig verhält. Er verweist zunächst auf die Straßenverkehrsordnung. Dort heißt es im Paragrafen 34, dass man so lange am Unfallort zu bleiben hat, „bis zugunsten der anderen Beteiligten und Geschädigten die Feststellung der Person, des Fahrzeugs und der Art der Beteiligung durch eigene Anwesenheit ermöglicht wurde“. Oder „eine nach den Umständen angemessene Zeit zu warten und am Unfallort den eigenen Namen und die eigene Anschrift zu hinterlassen, wenn niemand bereit war, die Feststellung zu treffen“. Was „angemessen“ heißt, ist nicht ganz klar definiert. Nowak sagt: „Richtig wäre es in solch einem Fall, die Polizei zu rufen und den Unfall aufnehmen zu lassen.“ Denn: „Eine Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat.“ Dass die Polizei dann in der Regel eine mündliche Verwarnung ausspricht oder ein Bußgeld verhängt, ist auf alle Fälle das kleinere Übel. Der ADAC informiert, dass jemand, der nach einer Unfallflucht erwischt wird, außer einer Geldstrafe auch mindestens zwei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder – je nach Schadenshöhe – sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate in Kauf nimmt. Ganz zu schweigen davon, dass die Versicherung dann zwar den Schaden des Geschädigten übernimmt, aber sich das Geld vom Verursacher zurück holt.
Die Geschädigte hatte den Wagen in der Torstraße in Gifhorn in Höhe des Geschäfts Grußendorf abgestellt. Als sie vom Einkauf zurück kam, war der Wagen demoliert. Die Polizei bittet Zeugen oder Hinweisgeber, die Angaben zum Verursacher machen können, sich unter Tel. (0 53 71) 98 00 zu melden.
Von der AZ-Redaktion