Leinenzwang für Hunde gilt ab 1. April
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Eingeschränkte Freiheit: Ab Mittwoch gilt wieder Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit.
© Quelle: Archiv
An diesem Tag beginnt die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, sie dauert dreieinhalb Monate und endet am 15. Juli.
„Die Jägerschaft Gifhorn bittet daher alle Naturfreunde und Erholungssuchende in den kommenden Wochen um erhöhte Rücksichtnahme beim Spaziergang in der freien Natur“, appelliert Kreisjägersprecher Thomas Reuter, Rücksicht zu nehmen auf heimische Wildtiere.
Die besondere Schutzzeit werd geregelt durch die niedersächsische Wald- und Landschaftsordnung. Wer dagegen verstößt und seinen Hund frei laufen lässt, kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro belangt werden.
Dieses Gesetz soll junge Rehkitze, Kaninchen und brütende Vögel vor stöbernden Hunden schützen. „Von den freilaufenden Vierbeinern geht in dieser Zeit eine besondere Gefahr aus, denn nicht nur die Jungtiere, auch die Elterntiere sind mitunter stark gefährdet“, teilt Reuter weiterhin mit. Hochträchtige Rehe seien bei weitem nicht mehr schnell genug, um vor stöbernden Hunden fliehen zu können.
Auch an Wegen, Straßen, Weiden und Waldrändern sind Bautz und Bello deshalb im Zaume zu halten. Weiterhin weist Reuter darauf hin, dass Spaziergänger keinesfalls verlassene Jungtiere berühren oder gar mitnehmen sollten.
„Das Jungwild nimmt bei Kontakt sofort den Menschengeruch an“, weiß der Sprecher der Jägerschaft. Das zurückkommende Muttertier werde durch den Fremdgeruch abgeschreckt - die Jungtiere würden so tatsächlich zu Waisen. „Falsch verstandene Tierliebe bewirkt in diesen Fällen leider allzu häufig das Gegenteil“, sagt Reuter weiterhin.
Sein Rat zum Schutz der Natur: „Auf den ausgewiesenen Wegen bleiben und unbedingt den Hund angeleint führen.“
hik